21-1708

Weitere Entwicklung der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Stargarder Straße 62 im Stadtteil Rahlstedt

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Bereits in der abgelaufenen Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft hat der Rahlstedter Wahlkreisabgeordnete und CDU-Ortsvorsitzende Karl-Heinz Warnholz zahlreiche Schriftliche Kleine Anfragen (SKA) zur Zukunft der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Stargarder Straße 62 im Stadtteil Rahlstedt eingereicht (so am 29.07.2019 - Drs. 21/17895, 04.12.2019 - Drs. 21/19241 und 08.01.2020 - Drs. 21/19572). Zuletzt gab der Senat mit Antwort vom 18.02.2019 Auskunft auf die SKA Drs. Nr. 21/20159 vom 12.02.2020.

 

Die Flüchtlingsunterkunft stand danach ab dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise von Ende 2015 bis Mitte 2019 für zunächst 48, später nur noch 24 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung. Die Unterkunft wurde anschließend nach Auskunft des Senats mit Ablauf des 30.06.2019 offenbar infolge fehlenden Bedarfs außer Betrieb gesetzt und stand seit jeher leer. Seitdem sollen pro Monat etwa 8.350 Euro Leerstandskosten entstanden sein. Aus diesem Grund wurde nach einer alternativen Nutzungsmöglichkeit gesucht.

 

Seit 2019 heißt es insoweit, dass die Unterkunft nunmehr als Wohneinrichtung für Auszubildende mit Fluchthintergrund Verwendung finden soll. Ursprünglich sollten nach Absicht der Sozialbehörde noch 2019 die ersten Auszubildenden einziehen. Nachdem ein entsprechender Überlassungsvertrag des Landesbetriebs Erziehung und Beratung mit der Firma ausblick hamburg GmbH zum 02.12.2019 geschlossen wurde, sollten die Auszubildenden dann spätestens im März 2020 einziehen. Bis heute ist allerdings nicht feststellbar, dass dort Auszubildende eingezogen sein sollen. Vielmehr musste nach Ansicht des neuen Betreibers erst einmal eine umfassende Renovierung und Neuausstattung erfolgen, obwohl die Einrichtung erst 2015 neu hergerichtet und kaum genutzt wurde. Dies kostet den Steuerzahler nach Auskunft der Sozialbehörde wohl mindestens 70.000 Euro, wenn nicht gar mehr.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

 

  1. Auf welchem Stand befindet sich die Renovierung bzw. Neuausstattung der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft Stargarder Straße 62?
     
  2. Welche Kosten sind hierbei jeweils entstanden? Bitte nach den einzelnen Arbeiten der Gewerke und nach den Einrichtungsgegenständen aufgliedern.
     
  3. Aus welchen Gründen wurde das ursprünglich veranschlagte Budget von 30.000 Euro für Instandsetzungsarbeiten bzw. 40.000 Euro für eine Neuausstattung ggf. überschritten?
     
  4. Welche Leerstandskosten sind seit Mitte 2019 nunmehr entstanden? Bitte nach den einzelnen Kostenpositionen aufschlüsseln.
     
  5. Wie hätte man diese Leerstandskosten vermeiden können?
     
  6. Warum verzögert sich der Einzug der Auszubildenden dermaßen, wenn ein Einzug ursprünglich bereits für März 2020 geplant war?
     
  7. Mit wie vielen Personen wurden in der Zwischenzeit Mietverträge geschlossen und wann beginnen diese jeweils?
     
  8. Mit was für einer Auslastung ist damit in den nächsten Wochen bzw. Monaten zu rechnen? Bitte monatsweise absolut und prozentual im Verhältnis zu den verfügbaren Plätzen angeben.
     
  9. Welchen Mietpreis haben die Auszubildenden dabei selbst zu bezahlen und wer bezuschusst die Miete mit welchen Beträgen?
     
  10. Bei wie vielen dieser Personen handelt es sich um die Zielgruppe „Auszubildende mit Fluchthintergrund“?
     
  11. Welche Voraussetzungen müssen die potentiellen Mieter mitbringen (z.B. welcher Aufenthaltsstatus, familiärer Background, Staatsangehörigkeit, Einkommen und Vermögen, etc. pp)?

 

 

 

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