21-1708.1

Weitere Entwicklung der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Stargarder Straße 62 im Stadtteil Rahlstedt

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Bereits in der abgelaufenen Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft hat der Rahlstedter Wahlkreisabgeordnete und CDU-Ortsvorsitzende Karl-Heinz Warnholz zahlreiche Schriftliche Kleine Anfragen (SKA) zur Zukunft der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in der Stargarder Straße 62 im Stadtteil Rahlstedt eingereicht (so am 29.07.2019 - Drs. 21/17895, 04.12.2019 - Drs. 21/19241 und 08.01.2020 - Drs. 21/19572). Zuletzt gab der Senat mit Antwort vom 18.02.2019 Auskunft auf die SKA Drs. Nr. 21/20159 vom 12.02.2020.

 

Die Flüchtlingsunterkunft stand danach ab dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise von Ende 2015 bis Mitte 2019 für zunächst 48, später nur noch 24 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung. Die Unterkunft wurde anschließend nach Auskunft des Senats mit Ablauf des 30.06.2019 offenbar infolge fehlenden Bedarfs außer Betrieb gesetzt und stand seit jeher leer. Seitdem sollen pro Monat etwa 8.350 Euro Leerstandskosten entstanden sein. Aus diesem Grund wurde nach einer alternativen Nutzungsmöglichkeit gesucht.

 

Seit 2019 heißt es insoweit, dass die Unterkunft nunmehr als Wohneinrichtung für Auszubildende mit Fluchthintergrund Verwendung finden soll. Ursprünglich sollten nach Absicht der Sozialbehörde noch 2019 die ersten Auszubildenden einziehen. Nachdem ein entsprechender Überlassungsvertrag des Landesbetriebs Erziehung und Beratung mit der Firma ausblick hamburg GmbH zum 02.12.2019 geschlossen wurde, sollten die Auszubildenden dann spätestens im März 2020 einziehen. Bis heute ist allerdings nicht feststellbar, dass dort Auszubildende eingezogen sein sollen. Vielmehr musste nach Ansicht des neuen Betreibers erst einmal eine umfassende Renovierung und Neuausstattung erfolgen, obwohl die Einrichtung erst 2015 neu hergerichtet und kaum genutzt wurde. Dies kostet den Steuerzahler nach Auskunft der Sozialbehörde wohl mindestens 70.000 Euro, wenn nicht gar mehr.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Fachbehörde:

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BAGSFI) antwortet auf die Fragen zum Teil auf der Grundlage von Angaben des Landesbetriebs Erziehung und Beratung (LEB) und der ausblick hamburg gmbh wie folgt:                                                                      31.07.20

 

  1. Auf welchem Stand befindet sich die Renovierung bzw. Neuausstattung der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft Stargarder Straße 62?

 

BAGSFI:

Die nach Prüfung erforderlichen und genehmigten Instandsetzungsarbeiten sind komplett abgeschlossen, ebenso die Ausstattung der Wohn- und Gemeinschaftsräume in den Häusern 1 bis 3.


 

  1. Welche Kosten sind hierbei jeweils entstanden? Bitte nach den einzelnen Arbeiten der Gewerke und nach den Einrichtungsgegenständen aufgliedern.

 

BAGSFI:

Gewerk „Malerarbeiten“         19.635,00

Gewerk „Elektro“          11.024,13

Gewerk „Sanitär“          527,00

Gewerk „Reinigungsdienstleistungen“ (Grundreinigung)     2.731,05

Gewerk „Reinigungsdienstleistungen (Glas- u. Rahmen)     449,82
 

blierung (Wohn-Schlafräume und Gemeinschaftsräume):    40.357,02
Die Ausstattung der Wohn-Schlafräume erfolgte standardisiert, bestehend aus

Bett, Lattenrost, Matratze, Matratzenschoner, Kleiderschrank, Schreibtisch,

rostuhl, Nachtschrank, Schreibtischlampe (unter Verwendung gebrauchter,

aber weiter nutzbarer Ausstattungsgegenstände)

 

Hinzu kommen:
Installation Sichtschutz / Verdunklung       4.831,79
hlschränke für die Gemeinschaftsküchen       3.690,00


 

  1. Aus welchen Gründen wurde das ursprünglich veranschlagte Budget von 30.000 Euro für Instandsetzungsarbeiten bzw. 40.000 Euro für eine Neuausstattung ggf. überschritten?

 

BAGSFI:

Die veranschlagten Mittel beruhten auf qualifizierten Schätzungen. Die Mehrausgaben in Höhe von 4.367 Euro für Instandsetzungsarbeiten sowie 8.878,81 Euro für die Ausstattung wurden mit der Zuwendungsgeberin abgestimmt.


 

  1. Welche Leerstandskosten sind seit Mitte 2019 nunmehr entstanden? Bitte nach den einzelnen Kostenpositionen aufschlüsseln.

 

BAGSFI:

Dem LEB entstanden im Zeitraum Juli bis November 2019 Leerstandskosten in Höhe von 45.261,20 Euro, die sich wie folgt zusammensetzen (Monatsbeträge):

 

Abschreibungen 8.100,34 Euro, Grundsteuer 167,70 Euro, Gebühr für Regenwasserleitung 6,98 Euro, Gebäudeversicherung Sturm/Hagel 15,52 Euro, Gebäudeversicherung Feuer 285,77 Euro, Straßenreinigung 62,50 Euro, Gartenpflege 144,29 Euro, Winterdienst 45,22 Euro, Hauswart 223,92 Euro.

 

Die Sozialbehörde bewilligte dem Träger ausblick hamburg gmbh für den Zeitraum Dezember 2019 bis einschließlich Juni 2020 Miet- und Mietnebenkosten in Höhe von 79.405,11 Euro.

 
 

  1. Wie hätte man diese Leerstandskosten vermeiden können?

 

BAGSFI:

Die Räume in den Wohngemeinschaften in den Häusern 1 bis 3 konnten nach dem Vertragsschluss mit der ausblick hamburg gmbh nicht zeitnah vermietet und bezogen werden, da in den meisten Wohn- und Gemeinschafträumen Instandsetzungsarbeiten in den Bereichen Maler und Elektro erforderlich waren, um diese Räume im Anschluss sowie nach erfolgter Möblierung gegen ein monatliches Nutzungsentgelt an Auszubildende vermieten zu können.

 

Trotz der durch die Corona-Pandemie verursachten Beschränkungen ist es gelungen, die erforderlichen Instandsetzungs-, Ausstattungs- und Möblierungsarbeiten durchzuführen.

 

Die Ansprache potentieller Bewohnerinnen und Bewohner konnte erst beginnen, nachdem erkennbar war, wann die Ausstattungs- und Möblierungsarbeiten abgeschlossen sein werden und die Räume tatsächlich für eine Vermietung zur Verfügung stehen.

 
 

  1. Warum verzögert sich der Einzug der Auszubildenden dermaßen, wenn ein Einzug ursprünglich bereits für März 2020 geplant war?

 

BAGSFI:

Das Verfahren zur Auswahl geeigneter Handwerksbetriebe, Dienstleister und Lieferanten über den Jahreswechsel 2019 / 2020, die Auftragserteilung und die Durchführung der erforderlichen Instandsetzungs-, Ausstattungs- und Möblierungsarbeiten in den Häusern 1- 3 nahmen mehr Zeit in Anspruch als geplant. Daher musste die ursprüngliche Zeitplanung angepasst werden.


 

  1. Mit wie vielen Personen wurden in der Zwischenzeit Mietverträge geschlossen und wann beginnen diese jeweils?

 

BAGSFI:

nf Bewohnerinnen bzw. Bewohner sind zum 01.07.2020 in das Wohnprojekt eingezogen. Seit dem 10.07.2020 wohnen acht Personen im Wohnprojekt. Eine Person wird zum 01.08.2020 einziehen. Weitere Einzüge sind in Vorbereitung.


 

  1. Mit was für einer Auslastung ist damit in den nächsten Wochen bzw. Monaten zu rechnen? Bitte monatsweise absolut und prozentual im Verhältnis zu den verfügbaren Plätzen angeben.

 

BAGSFI:

Erklärtes Ziel ist es, sobald wie möglich die insgesamt 34 zur Verfügung stehenden Wohnplätze mit Auszubildenden zu belegen. Darauf richten sich die Akquisitions-Aktivitäten der in diesem Projekt beschäftigten ausblick hamburg-Mitarbeitenden.

 

Besichtigungen der Räumlichkeiten durch Mietinteressentinnen und interessenten werden laufend terminiert und durchgeführt. Die Auszubildenden kommen vorrangig aus Einrichtungen von fördern & wohnen AöR. Weitere Kontakte bestehen zum LEB, zu „W.I.R. - work and integration for refugees“, zur Handwerkskammer Hamburg (Bereich Erstausbildung) sowie zur Handelskammer Hamburg.

 

Aktuell laufen bei zehn Interessierten die Anträge auf Übernahme bzw. Bezuschussung der Kosten der Unterkunft. In diesen Fällen können die Einzüge i. d. R. erfolgen, sobald behördlicherseits die Kostenzustimmungen vorliegen.


 

  1. Welchen Mietpreis haben die Auszubildenden dabei selbst zu bezahlen und wer bezuschusst die Miete mit welchen Beträgen?

 

BAGSFI:

Das monatliche Nutzungsentgelt für das möblierte Wohnen inklusive der Nebenkosten ist in Abhängigkeit von der Größe des Zimmers drei Kategorien gegliedert:

 

375,92

479,37

485,00

 

Die Höhe eines Zuschusses ist anhängig von der Höhe der individuellen Ausbildungsvergütung und richtet sich nach aktuellen Fassung der Fachanweisung zu § 22 SGB II. Die Anträge dafür werden in der Regel bei Jobcenter team.arbeit.hamburg gestellt.


 

  1. Bei wie vielen dieser Personen handelt es sich um die Zielgruppe „Auszubildende mit Fluchthintergrund“?

 

BAGSFI:

Bei allen Bewohnerinnen und Bewohnern handelt es sich aktuell um Personen, die zur Projektzielgruppe „volljährige Auszubildende mit Fluchthintergrund“ gehören.


 

  1. Welche Voraussetzungen müssen die potentiellen Mieter mitbringen (z.B. welcher Aufenthaltsstatus, familiärer Background, Staatsangehörigkeit, Einkommen und Vermögen, etc. pp)?

 

BAGSFI:

Die Voraussetzung für einen Einzug ins Wohnprojekt ist die Zugehörigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner zur definierten Projektzielgruppe.

 

Anhänge

keine Anlage/n