22-1962

Weitere Alternativstandorte für Depotcontainer in der Umgebung der Islandstraße prüfen Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.06.2025 (Drs. 22-1661.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.7

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

1. Die Bezirksversammlung lehnt den Standort Islandstraße aufgrund der Gefährdung der Schulkinder und der Beeinträchtigung des intensiv genutzten Schulwegs konsequent ab.

2. Die zuständige Fachbehörde wird aufgefordert, in Abstimmung mit der Stadtreinigung Hamburg (SRH), die folgend genannten Standorte als mögliche Alternativen für die geplante Depotcontaineraufstellung gegenüber der Islandstraße 21 zu prüfen:

a. Leharstraße, Höhe Parkausgang Deepenhornpark

b. Parkzeile rückwärtig Parkhaus EKT Spitzbergenweg (gegenüber Rogate-Kirche)

c. Fläche am Edeka-Markt Spitzbergenweg

Das Ergebnis der Prüfung möge dem Regionalausschuss zeitnah zur weiteren Beratung mitgeteilt werden.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

Die getrennte Erfassung von Altglas ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz. Der Sammlung von Altglas kommt bei der Wertstofftrennung eine hohe Bedeutung zu, da Altglas ein sehr recyclingfähiges Produkt ist, das auch nach vielfacher Kreislaufführung nicht an Qualität verliert. Anders als bei der haushaltsnahen Erfassung von Papier, Pappe und Karton, Bio- und Grünabfällen sowie Leichtverpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen gibt es jedoch keine flächendeckenden haushaltsnahen Entsorgungsmöglichkeiten für Altglas. Daher ist ein gut erreichbares Angebot im öffentlichen Raum umso wichtiger.

Der Standort in der Islandstraße wurde sorgfältig ausgewählt, erfüllt alle Aufstellungskriterien und wurde vom Bezirksamt Wandsbek und dem zuständigen Polizeikommissariat geprüft und genehmigt.Wenn Depotcontainerstandplätze wie in der Islandstraße in belebteren Wohngebieten liegen, sind sie nach den Erfahrungen der SRHaufgrund der sozialen Kontrolle deutlich weniger verschmutzt.

Dies vorausgeschickt nachfolgend die Ergebnisse der Prüfung der vorgeschlagenen alternativen Standorte:

Zu a.:

Aufgrund der vorhandenen Baumbepflanzung ist es nicht möglich, die Depotcontainer zu leeren, ohne einer Beeinträchtigung oder Beschädigung der Bäume in Kauf zu nehmen. Daher ist es nicht möglich, hier Depotcontainer aufzustellen.

Zu b.:

Auf diesem Standplatz besteht keine Wendemöglichkeit für das Sammelfahrzeug. Aus Gründen der Verkehrssicherheit darf der Sammel-LKW nicht rückwärtsfahren, somit ist auch dieser Standort nicht geeignet.

Zu c.:

An diesem Standort kann der vorgeschriebene Abstand zu der angrenzenden Wohnbebauung nicht eingehalten werden. Beim Entleeren müssten die Depotcontainer über den Radfahrstreifen gehoben werden, was aus Gründen der Verkehrssicherheit unzulässig ist.

Aus Sicht der SRH ist es daher nichtglich, einen alternativen Standort aufzuzeigen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
18.09.2025
Ö 14.7
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Leharstraße

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