Wegeaufsicht Vörstekoppel (bez. Drs. 21-3333) Schriftlich eingereichtes Anliegen
Der Petentin zur Eingabe Drs. 21-3333 wurde die Stellungnahme des Polizeikommissariats 35 (Drs. 21-3635) zur Kenntis gegeben. Daraufhin bat Sie, ihre folgende Stellungnahme in der Ausschusssitzung am 01.09.2021 zu berücksichtigen:
Laut Unfallstreckenkarte ist kein Verkehrsunfall gemeldet worden, an dem Radfahrende beteiligt gewesen sind. Muss denn erst ein Unfall passieren? Es reicht doch, wenn es Beinahunfälle gibt.
Wie das Polizeikommissariat mitteilt, ist die Vörstekoppel Teil einer Tempo-30-Zone, in der ein Geschwindigkeitsniveau von etwa 30 km/h erreicht wird. Das wird nach meinen Beobachtungen aber selten erreicht. Dies könnten sicher Geschwindigkeitsmessungen belegen.
Auch ist für Autofahrer, die in der Straße Moorhof und Ohlendieck parken und später weiter Richtung Harksheider Straße fahren nicht erkennbar, dass die Vörstekoppel eine Tempo-30-Zone ist. Dort, wo diese beiden Straßen in die Vörstekoppel münden, sollten Schilder auf die „Tempo-30-Zone“ hinweisen.
Außerdem fahren die Autos nicht langsamer wegen der geschwindigkeitsreduzierenden Parksituation. Das tun sie notgedrungen, wenn ihnen Autos entgegenkommen, aber nicht wenn es Fahrradfahrende sind. Diese werden gefährlich weit nach rechts gedrängt. Der Abstand zwischen Auto und Fahrradfahrenden beträgt oft nicht mehr als 0,5 Meter.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Der Regionalausschuss Alstertal wird um Behandlung des Anliegens gebeten.
keine Anlage/n