21-3635

Wegeaufsicht Vörstekoppel (bez. Drs. 21-3333) Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.06.2021 (Drs. 21-3439)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 01.09.2021 Regionalausschuss Alstertal Ö 6.13

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek leitet das Anliegen in der Drucksache 21-3333 zur Abhilfe an das Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR).

 

 

Das Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt nach Rücksprache mit dem Bezirksamt Wandsbek wie folgt Stellung:

 

Das PK 35 hat von dem zuständigen Wegewart des Bezirksamtes Wandsbek eine Einschätzung des Straßenzustandes der Vörstekoppel eingeholt. Demnach befinde sich der Fahrbahnbelag nicht im guten jedoch verkehrssicherem Zustand. Bei den Beschädigungen der Fahrbahn handele sich eher um Abplatzungen der Deckschicht und nicht um tiefere Schlaglöcher. Bei der Entstehung von Schlaglöchern wurden und werden diese zeitnah durch den Bezirk geschlossen. Der Bezirk plane, bei ausreichend zur Verfügung stehenden Mitteln, die Straße im nächsten Jahr in das Fahrbahndeckenprogramm aufzunehmen.

 

Die Straße Vörstekoppel ist eine zweispurige Straße, die in beide Fahrrichtungen befahren werden kann. Die Vörstekoppel ist Teil einer Tempo-30-Zone, die u.a. an der Einmündung Vörstekoppel, Harksheider Straße beginnt und in die angrenzenden Straßen Moorhof und Ohlendieck übergeht. Der Fahrbahnrand wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern zum Parken ihrer Kraftfahrzeuge genutzt.

Die Gehwege sind für Radfahrende nicht zur Benutzung freigegeben. Radverkehrsanlagen sind in der Vörstekoppel nicht eingerichtet. Daraus ergibt sich, dass Radfahrende in der Vörstekoppel nach § 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) die Fahrbahn benutzen und möglichst weit rechts fahren müssen. Schlaglöcher rechts können das Abweichen vom Rechtsfahrgebot allerdings rechtfertigen. Abplatzungen der Deckschicht können in der Regel auch durch Radfahrende verkehrssicher passiert werden und lassen ein Abweichen von Rechtsfahrgebot nicht zu.

 

Dem PK 35 liegen keine Geschwindigkeitsmessungen aus der Vörstekoppel vor. Aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der geschwindigkeitsreduzierenden Parksituation geht das PK 35 davon aus, dass ein Geschwindigkeitsniveau von etwa 30 km/h in der Vörstekoppel erreicht wird.

 

Eine Auswertung der Elektronischen Unfallsteckkarte (Euska) ergibt ein moderates Verkehrsunfalllagebild in der Vörstekoppel. In den vergangenen drei Jahren wurden durch die Polizei 22 Verkehrsunfälle aufgenommen. Von diesen Verkehrsunfällen waren 20 Unfälle, bei denen ein Kraftfahrzeug gegen ein Kraftfahrzeug im ruhenden Verkehr stieß. Bei keinem Verkehrsunfall waren Radfahrende beteiligt.

 

Dem PK 35 liegen keine Hinweise dafür vor, dass es zu Gefährdungen von Radfahrenden in der Vörstekoppel kommt. Aus Sicht des PK 35 sind keine polizeilichen oder straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen erforderlich. Gleichwohl begrüßt das PK 35 die Beseitigung von Straßenschäden in der Vörstekoppel.

 

Das Bezirksamt ergänzt wie folgt:

 

Das Bezirksamt Wandsbek hat die Straße Vörstekoppel  im Juni 2021 erneut ausgebessert.

 

Darüber hinaus plant das Bezirksamt in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Mitteln, die Straße im nächsten Jahr ins DSK Programm (Dünne Schichten im Kalteinbau – hierbei werden zur Straßeninstandhaltung dünne Asphaltdeckschichten zur Beseitigung von Fahrbahnschäden aufgebracht) aufzunehmen.

 

Hinsichtlich des Wunsches nach der Einrichtung einer Einbahnstraße ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig. In Hamburg ist dies das jeweils örtlich zuständige Polizeikommissariat.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

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