21-6003

Wasserversorgung der Grundstücke an der Stichstraße Poppenbüttler Chaussee 24 infolge der Unterbringung Geflüchteter am Puckaffer Weg - Stellungnahme der BUKEA (Bezugs-Drs. 21-5600)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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03.11.2022
Sachverhalt

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sondersitzung am 25.07.2022 eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde zur Eingabe mit der Drs.-Nr. 21-5600 erbeten.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zur o.g. Eingabe wie folgt Stellung:

 

 

Lage und Tiefe der Trinkwasserbrunnen

 

Es wird davon ausgegangen, dass es sich um die nachfolgend in der Abbildung dargestellten Trinkwasserbrunnen handelt. Sie fördern nach den dem Amt Wasser, Abwasser und Geologie (Amt W) der BUKEA vorliegenden Unterlagen Grundwasser aus deutlich mehr als 20 Meter Tiefe. Der genutzte Grundwasserleiter ist überwiegend durch gering wasserdurchlässige Lehmschichten geschützt.

 

 

Neubildungsgebiet des geförderten Trinkwassers

 

Gemäß den Grundwassergleichenplänen der BUKEA/Amt W fließt das Grundwasser in diesem Bereich von Südwesten nach Nordosten. D.h., die Neubildung des geförderten Grundwassers findet eher südwestlich der betroffenen Grundstücke und nicht im Bereich der geplanten Bebauung statt.

 

Fazit: Betroffenheit der Anwohner:innen

 

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Abstrombereich der Trinkwasserbrunnen. Die Trinkwassergewinnung erfolgt aus einer größeren Tiefe. Eine Beeinträchtigung der Trinkwasserbrunnen wird unter den eingangs genannten Annahmen als eher unwahrscheinlich eingestuft.

 

Generell wird auf folgendes hingewiesen:

 

Um die Grundwasserneubildung durch ein Bauvorhaben so wenig wie möglich zu minimieren, sollten Bauvorhaben RISA-konform errichtet werden. Wenn es – wie im vorliegenden Fall – gezielt darum geht, die Grundwasserneubildung zu erhalten, wäre eine gezielte Versickerung des auf befestigten Flächen anfallenden Niederschlagswassers anzuraten.

 

Für tiefergehende Betrachtungen müsste ein geotechnisches Fachbüro eingeschaltet werden. Außerdem wird eine Verifizierung der von der BUKEA getroffenen Annahmen durch das Bezirksamt Wandsbek empfohlen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss Walddörfer wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n