Seit mehreren Jahren ist das Denkmalschutzamt im Gespräch zur Sanierung des ehemaligen Pförtnerhauses am Berner Heerweg 369. Schon in 2020 berichtete die Morgenpost, dass die Immobilie auch als Gastronomie oder Beherbergungsstätte genutzt werden dürfte. Im Mai 2021 berichtete das Hamburger Wochenblatt über das Pförtnerhaus, das damals liebevoll saniert werden sollte. Seitdem scheint das Haus aber unberührt weiter zu verfallen.
Auch aktuell gab es dazu weder im Regionalausschuss selbst, noch im zuständigen Unterausschuss für Bauangelegenheiten des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Lösungsansätze. Das unter Denkmalschutz stehende Haus verfällt weiter.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Aus welchen Gründen findet das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz – HmbWoSchGWo keine Anwendung?
- Welches Gesetz, welche Verordnung o.ä., welche Behörde oder Institution o.ä. kann wie Einfluss auf den Erhalt des Objektes nehmen?
- Welche Konsequenzen hat das unter Schutz stellen eines Objektes als Denkmal für den Eigentümer der Immobilie?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten hat das Denkmalschutzamt die Eigentümerin der genannten Immobilie zum Erhalt und zur Sanierung des Gebäudes anzuhalten und welche dieser Möglichkeiten hat das Denkmalschutzamt noch nicht genutzt?
- Hat die Eigentümerin der Immobilie inzwischen einen Zuschuss zur denkmalgerechten Sanierung des Gebäudes beantragt? Wenn ja, wann und in welcher Höhe, gibt es einen Bescheid? Wenn nein: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hätte?
- Wäre es aus Sicht der FHH und des Denkmalschutzamtes aus denkmalpflegerischem Aspekt von Vorteil, wenn sich das gesamte Denkmal-Ensemble, bestehend aus dem Berner Gutshaus, Verwalterhaus, Landschaftspark, historischer Kopfsteinpflaster-Allee und Pförtnerhaus (Denkmalliste 26116 und 26118) in einer Hand befände? Wenn ja: Arbeitet das Denkmalschutzamt auf eine solche Möglichkeit hin? Wenn nein: Bitte begründen.