21-6512

Warnung vor Starkregen durch Sirenen: Wie sollen sich die Alstertaler Bürger verhalten? Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.12.2022 (Drs. 21-6016.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 07.02.2023 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 7.3

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung/zuständige Fachbehörde werden gebeten, den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz darüber zu informieren, welche Gebiete durch Starkregen besonders gefährdet sind und wie die Bürger sich bei Sirenenalarm verhalten sollen.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Im Bezirk Wandsbek sind in der jüngeren Vergangenheit auf verschiedenen privaten und öffentlichen Flächen infolge von Starkregen Überflutungen aufgetreten, siehe hierzu die Stellungnahmen der BUKEA zu den BV-Drs. 21-3746.1 und 21-5677.1 sowie Drs. 22/8908, 22/6418, 22/5722, 22/5530, 22/5391 und 22/5446.

 

Gebiete mit erhöhter Starkregengefährdung können aus der sog. Starkregen­gefahrenkarte ermittelt werden. Für den Bezirk Wandsbek und die betreffenden Einzugsgebiete Osterbek/Wandse und Alstertal sind Starkregengefahrenkarten in der Bearbeitung bzw. in Planung. Die Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2023 vorliegen.

 

Zur Starkregenvorsorge zählen verschiedene technische und organisatorische Maßnahmen, die sowohl Objektschutz- und bauliche Anpassungsmaßnahmen als auch persönliche Schutzvorkehrungen und Verhaltensweisen beinhalten. Bei akuten Starkregenwarnungen jedweder Art, ob durch Sirenen, Warn-Apps oder auch Wettervorhersagen etc. kommt den persönlichen Schutzvorkehrungen und Verhaltensweisen zentrale Bedeutung bei. Unter https://www.hamburg.de/faq-starkregenvorsorge/ sind die Antworten auf die wiederkehrenden Fragen zum diesem wichtigen Thema zusammengestellt. Der Themenblock 4 behandelt das Thema „Verhaltensvorsorge im Starkregenfall“.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport:

 

Anmerkung: Die BUKEA hat die Federführung für die Beantwortung übernommen. Die BIS beantwortet nur die Frage nach dem Verhalten bei Sirenenalarm.

 

Gemäß den Leitlinien für ein gemeinsames Warnkonzept von Bund und Ländern verwendet Hamburg als Sirenensignal zur Warnung der Bevölkerung den auf- und abschwellenden Heulton von einer Minute Dauer mit der Bedeutung „Warnung: Es besteht eine Gefahr! Informieren Sie sich!“ Zur Entwarnung wird der einminütige Dauerton genutzt. Sirenen befinden sich derzeit nur im sturmflutgefährdeten Gebiet Hamburgs entlang der Elbe. Nach aktueller Planung ist der Ausbau der bestehenden Sireneninfrastruktur auch außerhalb sturmflutgefährdeter Gebiete zu einem effektiven Sirenenwarnnetz beabsichtigt, das parallel zu den anderen Warnmitteln des Warnmittelmix sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner Hamburgs, vor allem in den Wohnquartieren, erreicht.

Sirenensignale erzeugen einen nicht unwesentlichen Weckeffekt. Sie sollen die Bevölkerung darauf aufmerksam machen, dass eine Gefahr besteht. Sirenen werden nie separat ausgelöst, sondern immer in Verbindung mit aktuellen Gefahreninformationen, die über die lokalen Rundfunksender, wie z.B. dem NDR oder Radio Hamburg sowie u.a. den Warn-Apps NINA, KATWARN und BIWAPP, ggf. Cell Broadcast (voraussichtlich erst ab März 2023 einsatzbereit) und der Internetseite www.warnung.bund.de aber auch Fernsehsender und aus Lautsprecherwagen heraus verbreitet werden können.

Das bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie sich zusätzlich mittels der genannten Warnkanäle aktiv über die konkrete Gefahrensituation informieren müssen. Hamburg empfiehlt die Nutzung der bundeseigenen Warn-App NINA, die bereits von mehr als 330.000 Hamburgerinnen und Hamburgern in Anspruch genommen wird. Hier erhalten Nutzerinnen und Nutzer u.a. Handlungsempfehlungen zum Selbstschutz und ggf. zur Unterstützung von Nachbarn und hilfsbedürftigen Personen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine Anlage/n  

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.