Wandselauf entlang der Mecklenburger Straße beidseitig pflegen Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.04.2021 (Drs. 21-2956.1)
Letzte Beratung: 01.09.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 8.2
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1., 2. und 4.:
Das in Fließrichtung rechte Wandse-Ufer (das zur Mecklenburger Straße liegende nördliche bzw. westliche Ufer, siehe Lageplan in der Anlage) mit Gras- und Brennesselbewuchs und einzelnen Bäumen wird einmal jährlich gemäht. Anlassbezogen werden Baumpflegearbeiten durchgeführt und Müll beseitigt.
Das in Fließrichtung linksseitige Ufer (das zur Bruhnsallee liegende östliche Ufer) eignet sich nicht für die reguläre Böschungsmahd und diese ist auch nicht erforderlich. Es ist vielfältig strukturiert. Bäume und Sträucher sorgen für die aus gewässerökologischen Gründen notwendige Beschattung des Biotops Wandse und regulieren den natürlichen Gras- und Staudenaufwuchs. Es haben sich jedoch auch Dominanzbestände von Brombeeren und Japanischem Knöterich etabliert, sodass für das linksseitige Ufer nach Mittelverfügbarkeit eine gesonderte Unterhaltung erfolgt. Für einen zusammenhängenden Bereich werden zurzeit Angebote eingeholt, um den Knöterich in einer ersten Maßnahme zu entfernen. Die angrenzenden Brombeeren sollen nach Ressourcenverfügbarkeit mit einbezogen werden. Weitergehende Maßnahmen für die nord-östlich liegende Fläche sind für das erste Quartal 2022 in Vorbereitung.
Für die reguläre Gewässerunterhaltung stehen rund 24 Cent pro Quadratmeter zur Verfügung, der zeitliche Aufwand bezogen auf Einzelflächen wird nicht erfasst.
Zu 3.:
Mitarbeiter des Bezirksamtes Wandsbek kontrollieren mehrfach jährlich und anlassbezogen die Verhältnisse an den Wandsbeker Gewässern. Der Abfluss der Wandse war zu keinem Zeitpunkt behindert.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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