Vorschlag eines Alternativstandortes für die Depotcontainer Hermann-Balk-Straße 121 II Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 22.02.2023 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.4
Mit der Drucksache 21-5048 wurde der Regionalausschuss Rahlstedt am 20.04.22 über die Herstellung von Depotcontainern in der Hermann-Balk-Straße auf dem Parkstreifen vor der Hausnummer 121 informiert. Bereits in dieser Regionalausschutzsitzung wurde der Standort auf Grund der dort unmittelbar vor den Geschäften wegfallenden Parkständen kritisiert.
Nach Aufstellung der Depotcontainer haben sich die dortigen Anlieger und Gewerbetreibenden über die fehlenden Haltemöglichkeiten, den durch die Containerbenutzung resultierenden Lärm und der Gefährdung der Radfahrerinnen und Radfahrer beschwert.
In der Rahlstedter Regionalausschutzsitzung am 24.08.2022 wurde mit der Drucksache 21-5739 der einstimmige Beschluss gefasst, dass die zuständige Fachbehörde und die Stadtreinigung nochmals den Standort prüft. Mit der Drucksache 21-5895 teilte die Verwaltung mit, dass der Standort geprüft wurde und daran festgehalten wird.
Neben den fehlenden Parkständen vor den Gewerbebetrieben und dem Umstand, dass der Standort sehr ungünstig sei, da er direkt an den Fahrradweg angrenzt, hat sich der Regionalausschuss Rahlstedt zur Aufgabe gemacht Alternativstandorte vorzuschlagen.
Als möglicher Alternativstandort für diese Depotcontainer bieten sich in unmittelbarer Nähe die Querparkplätze in der Hermann-Balk-Straße vor den Hausnummern 101-109 an oder auch die Parkbuchten in der Alten Berner Straße, seitwärts des Discounters.
Eine positive Haltung zu der Nähe von Wohnhäusern beinhaltet die Erkenntnis, dass die alleinige Aufstellung von Wertstoffcontainern fern der Wohnbebauung und ohne Lärmbelästigung dieser nicht mehr mit den Vorgaben der Fachbehörde vereinbar ist. Hier ist ein Kompromiss zu suchen und dieser wird bereits durch beschränkte Einwurfzeiten unterstützt.
Umgesetzt wurden derartige Standorte bereits in Meiendorf. Die Standorte im Finnmarkring und im Wildschwanbrook befinden sich alle in Sicht- und Hörweite der Wohnhäuser.
Die Problematik der Lärmbelästigung durch Glascontainer in enger Wohnbebauung, ein zukünftig durch Bedarfsdruck verstärkt auftretendes Phänomen, gebietet es die in Wohnortnähe ausgesuchten Standorte mit geräuschärmeren Containern auszustatten. Hier sollte die Stadt Hamburg, wie es bereits viele andere Städte vormachen, auf entsprechende Behälter umstellen.
Unbestritten muss es sein, dass der Aufstellungsort keine Gefährdung jeglicher Verkehrsteilnehmer sein darf.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.