Vorkommnisse an Wandsbeker Schulen - Wie steht es um die Sicherheit? Auskunftsersuchen vom 29.01.2024
Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien fiel der Unterricht an der Stadtteilschule Oldenfelde nach der zweiten Stunde aus. Nach einer telefonischen Morddrohung gegen das Kollegium und die Schülerschaft, wurde die Bildungseinrichtung geschlossen.
Der Vorfall ist bislang trauriger Abschluss einer ganzen Reihe von Ereignissen.
Bereits der Amokalarm an der Otto-Hahn-Schule in Jenfeld vor rund zwei Jahren gab Anlass die Sicherheitsmaßnahmen an unseren Bildungseinrichtungen zu hinterfragen.
Hinzukommend sind die teils leider alltäglichen Vorfälle von Mobbing, Bedrohungen oder sogar Körperverletzungen. Diese schaffen es zwar häufig nicht in die Presse, erreichen allerdings trotzdem die betroffenen Elternhäuser.
Die Verwaltungsvorschriften lassen den Schulleitungen einen großen Spielraum bei der Meldung weniger bedrohlicher Delikte, immerhin ist die Verwaltungsarbeit der Schulleitungen ist auch ohne diese Meldungen bereits immens. Von einer entsprechenden Dunkelziffer ist also auszugehen.
Dies vorausgeschickt fragen wir:
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) antwortet wie folgt: 11.03.2024
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt: 11.03.2024
Vorbemerkung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB):
In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Beteiligung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) wie folgt Stellung:
Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Bedrohungslagen an verschiedenen Hamburger Schulen stehen in keinem Zusammenhang und sind auch keine Serie.
Im Falle einer Bedrohungslage greift das jeweilige Einsatzkonzept der Polizei Hamburg. Es findet eine enge Abstimmung mit der Schulleitung, der Beratungsstelle Gewaltprävention der für Bildung zuständigen Behörde, der zuständigen Schulaufsicht und der Behördenleitung statt.
Sicherungsmaßnahmen, gleich ob taktischer oder baulicher Natur, werden unter den zuständigen Stellen (Polizei Hamburg, Beratungsstelle Gewaltprävention, SBH | Schulbau Hamburg) besprochen und umgesetzt. Diese Maßnahmen werden aus guten Gründen nicht veröffentlicht
Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) & Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Siehe Vorbemerkung.
Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) & Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Siehe Vorbemerkung.
Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) & Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Gemäß § 49 Abs. 8 Satz 4 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) informiert die Schulleitung über von Schülerinnen und Schülern in der Schule begangenen Straftaten grundsätzlich die Polizei. In besonderen Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.
Diese Dienstpflicht ist auch in der Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer (https://www.hamburg.de/contentblob/6655196/ce5b3f69cb72cb045acc93e9365233e4/data/mbl-07-2016.pdf) normiert: Nach Ziffer 3.9. dieser Dienstanweisung berichtet die Schulleitung der Schulaufsichtsbeamtin oder dem Schulaufsichtsbeamten unverzüglich über besondere Vorkommnisse, die die Schule betreffen (z. B. Todesfälle, schwere Unfälle, Feuer, Explosionen, ansteckende Krankheiten, Bedrohungen, schwere Verstöße gegen die Schulordnung). Sie bzw. er muss solche Vorkommnisse außerdem ggf. anderen zuständigen Behörden melden (z. B. Feuerwehr, Polizei, Gesundheitsamt, Bezirksamt).
Besondere Vorkommnisse können außer den in der Dienstanweisung genannten Beispielen auch Einbruchdiebstähle sowie andere unvorhergesehene Anlässe sein, die in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Presse oder im politischen Bereich (z. B. in der Bürgerschaft) Beachtung finden könnten. Dazu zählt zum Beispiel auch erheblicher Unterrichtsausfall wegen außergewöhnlicher Umstände.
Die konkreten Handlungsanweisungen sind in der Richtlinie zur Bearbeitung und Meldung von Gewaltvorfällen in Schulen Hamburg (siehe https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/VVHA-VVHA000000222/part/F) sowie der Richtlinie für den Umgang mit dem Verdacht auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (siehe https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/VVHA-VVHA000000190/part/F) und der Richtlinie „Besondere Vorkommnisse an Schulen“ (siehe https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/VVHA-VVHA000000106/part/F) geregelt. Nach letzterer sind besondere Vorkommnisse gegebenenfalls auch an das zuständige Bezirksamt, die Feuerwehr oder das Gesundheitsamt zu melden.
Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) & Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Der Senat sieht in ständiger Praxis von der öffentlichen Benennung von Schulnamen, Standorten und weiteren Informationen zu Beratungs- und Vermittlungsanfragen ab, um eine Stigmatisierung einzelner Schulen zu verhindern, die Vertraulichkeit der fallbezogenen Beratungsarbeit zu wahren und eine Identifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu verhindern (siehe Drs. 21/15456).
Im Übrigen bitten die Hamburger Schulen bei strafrechtlich relevanten Handlungen (gemäß
§ 49 HmbSG) die Polizei Hamburg um Unterstützung, dokumentieren aber diese Polizeieinsätze nicht selbst. Stattdessen erfasst die Polizei Hamburg den „Tatort Schule“ (Adresse) in ihrer Polizeilichen Kriminalstatistik, kann aber keine verlässlichen Angaben darüber machen, ob sich der dokumentierte Vorfall zur Zeit des Schulbetriebes ereignete oder außerhalb des Schulbetriebes z. B. am Wochenende. Es werden auch Tatvorwürfe oder Einsätze erfasst, die in den Abendstunden, an Wochenenden oder in Ferienzeiten stattgefunden haben.
Im Folgenden werden die Auswertungen der Meldungen Wandsbeker Schulen gemäß der „Richtlinie zum Umgang und zur Bearbeitung und Meldung von Gewaltvorfällen in Schulen“ für die letzten drei Schuljahre dargestellt. Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben werden nach drei Jahren die Zuordnungen von personen- bzw. standortbezogenen Daten zu den dokumentierten Gewaltvorfällen gelöscht.
Schuljahr 2020/21:
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Grundschulen
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Stadtteilschulen |
Gymnasien |
Berufliche Schulen |
Förder-, Sonderschulen und ReBBZ-Standorte |
Gesamtzahl der Meldungen |
Wandsbek (Schülerzahlen im Bezirk: 51.847) |
26 |
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Straftat gegen das Leben |
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Sexualdelikt |
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3 |
3 |
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6 |
Raub/Erpressung |
|
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gefährliche Körperverletzung |
10 |
8 |
1 |
|
1 |
20 |
Quelle: Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung
Schuljahr 2021/22:
|
Grundschulen
|
Stadtteilschulen |
Gymnasien |
Berufliche Schulen |
Förder-, Sonderschulen und ReBBZ-Standorte |
Gesamtzahl der Meldungen |
Wandsbek (Schülerzahlen im Bezirk: 53.730) |
73 |
|||||
Straftat gegen das Leben |
|
|
|
|
|
|
Sexualdelikt |
7 |
14 |
3 |
|
|
24 |
Raub/Erpressung |
1 |
3 |
|
|
1 |
5 |
gefährliche Körperverletzung |
14 |
22 |
6 |
|
2 |
44 |
Quelle: Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung
Schuljahr 2022/23:
|
Grundschulen
|
Stadtteilschulen |
Gymnasien |
Berufliche Schulen |
Förder-, Sonderschulen und ReBBZ-Standorte |
Gesamtzahl der Meldungen |
Wandsbek (Schülerzahl im Bezirk: 55.279) |
61 |
|||||
Straftat gegen das Leben |
|
|
|
|
|
|
Sexualdelikt |
11 |
8 |
1 |
|
3 |
23 |
Raub/Erpressung |
|
|
1 |
|
|
1 |
gefährliche Körperverletzung |
18 |
16 |
3 |
|
|
37 |
Quelle: Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung
Die Auswertung erfolgt zum Ende eines Schuljahres. Unterjährige Auswertungen finden nicht statt. Weitere Meldungen der Schulen werden nicht verwaltungsrechtlich relevant erfasst.
Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) & Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Zu Frage 5-12:
Die erfragten Daten werden in der Behörde für Schule und Berufsbildung nicht erfasst.
Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 4.
keine Anlage/n