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Vorkommnisse an Wandsbeker Schulen - Wie steht es um die Sicherheit? Auskunftsersuchen vom 29.01.2024

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 18.04.2024 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.2

Sachverhalt

Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien fiel der Unterricht an der Stadtteilschule Oldenfelde nach der zweiten Stunde aus. Nach einer telefonischen Morddrohung gegen das Kollegium und die Schülerschaft, wurde die Bildungseinrichtung geschlossen.

 

Der Vorfall ist bislang trauriger Abschluss einer ganzen Reihe von Ereignissen.
Bereits der Amokalarm an der Otto-Hahn-Schule in Jenfeld vor rund zwei Jahren gab Anlass die Sicherheitsmaßnahmen an unseren Bildungseinrichtungen zu hinterfragen.
Hinzukommend sind die teils leider alltäglichen Vorfälle von Mobbing, Bedrohungen oder sogar Körperverletzungen. Diese schaffen es zwar häufig nicht in die Presse, erreichen allerdings trotzdem die betroffenen Elternhäuser.             
 

Die Verwaltungsvorschriften lassen den Schulleitungen einen großen Spielraum bei der Meldung weniger bedrohlicher Delikte, immerhin ist die Verwaltungsarbeit der Schulleitungen ist auch ohne diese Meldungen bereits immens. Von einer entsprechenden Dunkelziffer ist also auszugehen.

 

Dies vorausgeschickt fragen wir:

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) antwortet wie folgt:                           11.03.2024

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt:                                          11.03.2024

 

 

 

 

 

Vorbemerkung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB):

In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Beteiligung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) wie folgt Stellung:

 

Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Bedrohungslagen an verschiedenen Hamburger Schulen stehen in keinem Zusammenhang und sind auch keine Serie.

Im Falle einer Bedrohungslage greift das jeweilige Einsatzkonzept der Polizei Hamburg. Es findet eine enge Abstimmung mit der Schulleitung, der Beratungsstelle Gewaltprävention der für Bildung zuständigen Behörde, der zuständigen Schulaufsicht und der Behördenleitung statt.

Sicherungsmaßnahmen, gleich ob taktischer oder baulicher Natur, werden unter den zuständigen Stellen (Polizei Hamburg, Beratungsstelle Gewaltprävention, SBH | Schulbau Hamburg) besprochen und umgesetzt. Diese Maßnahmen werden aus guten Gründen nicht veröffentlicht

 

  1. Plant oder prüft die Schulbehörde auf Reaktion der verschiedenen Vorfälle binnen der vergangenen 3 Jahre weitere Sicherheitsmaßnahmen (bitte möglichst detailliert, auch unter Nennung ggf. bereits negativ-geprüfter Maßnahmen)?

 

Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) & Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Plant oder prüft Schulbau Hamburg auf Reaktion der verschiedenen Vorfälle binnen der vergangenen 3 Jahre weitere (baulichen) Sicherheitsmaßnahmen (bitte möglichst detailliert, auch unter Nennung ggf. bereits negativ-geprüfter Maßnahmen)?

 

Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) & Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Welchen Spielraum haben Schulleitungen, Vorkommnisse an ihren Schulen an die jeweils zuständigen Stellen zu melden bzw. welche Ereignisse müssen an jeweils welche Stellen (Schulbehörde, Polizei etc.) gemeldet werden?

 

Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) & Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Gemäß § 49 Abs. 8 Satz 4 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) informiert die Schulleitung über von Schülerinnen und Schülern in der Schule begangenen Straftaten grundsätzlich die Polizei. In besonderen Einzelfällen sind Ausnahmen möglich.

Diese Dienstpflicht ist auch in der Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer (https://www.hamburg.de/contentblob/6655196/ce5b3f69cb72cb045acc93e9365233e4/data/mbl-07-2016.pdf) normiert: Nach Ziffer 3.9. dieser Dienstanweisung berichtet die Schulleitung der Schulaufsichtsbeamtin oder dem Schulaufsichtsbeamten unverzüglich über besondere Vorkommnisse, die die Schule betreffen (z. B. Todesfälle, schwere Unfälle, Feuer, Explosionen, ansteckende Krankheiten, Bedrohungen, schwere Verstöße gegen die Schulordnung). Sie bzw. er muss solche Vorkommnisse außerdem ggf. anderen zuständigen Behörden melden (z. B. Feuerwehr, Polizei, Gesundheitsamt, Bezirksamt).

Besondere Vorkommnisse können außer den in der Dienstanweisung genannten Beispielen auch Einbruchdiebstähle sowie andere unvorhergesehene Anlässe sein, die in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Presse oder im politischen Bereich (z. B. in der Bürgerschaft) Beachtung finden könnten. Dazu zählt zum Beispiel auch erheblicher Unterrichtsausfall wegen außergewöhnlicher Umstände.

Die konkreten Handlungsanweisungen sind in der Richtlinie zur Bearbeitung und Meldung von Gewaltvorfällen in Schulen Hamburg (siehe https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/VVHA-VVHA000000222/part/F) sowie der Richtlinie für den Umgang mit dem Verdacht auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (siehe https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/VVHA-VVHA000000190/part/F) und der Richtlinie „Besondere Vorkommnisse an Schulen“ (siehe https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/VVHA-VVHA000000106/part/F) geregelt. Nach letzterer sind besondere Vorkommnisse gegebenenfalls auch an das zuständige Bezirksamt, die Feuerwehr oder das Gesundheitsamt zu melden.

 

  1. Welche und wie viele Vorkommnisse wurden von jeweils welchen Schul(leitung)en im Bezirk Wandsbek der Polizei bzw. der Behörde in den Jahren 2019 bis 2023 jeweils jährlich gemeldet? Sollte eine Erfassung nur nach Schuljahren erfolgen bitte die Schuljahre 2018/19 bis 2022/23 jeweils gesamt und für das laufende Schuljahr 2023/24 bis zum 31.12.2023 angeben.

 

Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) & Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Der Senat sieht in ständiger Praxis von der öffentlichen Benennung von Schulnamen, Standorten und weiteren Informationen zu Beratungs- und Vermittlungsanfragen ab, um eine Stigmatisierung einzelner Schulen zu verhindern, die Vertraulichkeit der fallbezogenen Beratungsarbeit zu wahren und eine Identifizierung einzelner Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte zu verhindern (siehe Drs. 21/15456).

 

Im Übrigen bitten die Hamburger Schulen bei strafrechtlich relevanten Handlungen (gemäß
§ 49 HmbSG) die Polizei Hamburg um Unterstützung, dokumentieren aber diese Polizeieinsätze nicht selbst. Stattdessen erfasst die Polizei Hamburg den „Tatort Schule“ (Adresse) in ihrer Polizeilichen Kriminalstatistik, kann aber keine verlässlichen Angaben darüber machen, ob sich der dokumentierte Vorfall zur Zeit des Schulbetriebes ereignete oder außerhalb des Schulbetriebes z. B. am Wochenende. Es werden auch Tatvorwürfe oder Einsätze erfasst, die in den Abendstunden, an Wochenenden oder in Ferienzeiten stattgefunden haben.  

 

Im Folgenden werden die Auswertungen der Meldungen Wandsbeker Schulen gemäß der Richtlinie zum Umgang und zur Bearbeitung und Meldung von Gewaltvorfällen in Schulen“r die letzten drei Schuljahre dargestellt. Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben werden nach drei Jahren die Zuordnungen von personen- bzw. standortbezogenen Daten zu den dokumentierten Gewaltvorfällen gelöscht. 

 

Schuljahr 2020/21:

 

Grundschulen

 

Stadtteilschulen

Gymnasien

Berufliche Schulen

rder-, Sonderschulen und ReBBZ-Standorte

Gesamtzahl der Meldungen

Wandsbek (Schülerzahlen im Bezirk: 51.847)

26

Straftat gegen das Leben

 

 

 

 

 

 

Sexualdelikt

 

3

3

 

 

6

Raub/Erpressung

 

 

 

 

 

 

gefährliche Körperverletzung

10

8

1

 

1

20

Quelle: Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung

 

Schuljahr 2021/22:

 

 

Grundschulen

 

Stadtteilschulen

Gymnasien

Berufliche Schulen

rder-, Sonderschulen und ReBBZ-Standorte

Gesamtzahl der Meldungen

Wandsbek (Schülerzahlen im Bezirk: 53.730)

73

Straftat gegen das Leben

 

 

 

 

 

 

Sexualdelikt

7

14

3

 

 

24

Raub/Erpressung

1

3

 

 

1

5

gefährliche Körperverletzung

14

22

6

 

2

44

Quelle: Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung

 

Schuljahr 2022/23:

 

 

Grundschulen

 

Stadtteilschulen

Gymnasien

Berufliche Schulen

rder-, Sonderschulen und ReBBZ-Standorte

Gesamtzahl der Meldungen

Wandsbek (Schülerzahl im Bezirk: 55.279)

61

Straftat gegen das Leben

 

 

 

 

 

 

Sexualdelikt

11

8

1

 

3

23

Raub/Erpressung

 

 

1

 

 

1

gefährliche Körperverletzung

18

16

3

 

 

37

Quelle: Daten der Behörde für Schule und Berufsbildung

 

Die Auswertung erfolgt zum Ende eines Schuljahres. Unterjährige Auswertungen finden nicht statt. Weitere Meldungen der Schulen werden nicht verwaltungsrechtlich relevant erfasst.

 

  1. Welche und wie viele Vorkommnisse an jeweils welchen Wandsbeker Schulen wurden von Dritten (Eltern, Scler etc.) der Polizei bzw. der Behörde in den Jahren 2019 bis 2023 jeweils jährlich gemeldet? Sollte eine Erfassung nur nach Schuljahren erfolgen bitte die Schuljahre 2018/19 bis 2022/23 jeweils gesamt und für das laufende Schuljahr 2023/24 bis zum 31.12.2023 angeben.

 

  1. Wie viele und welche Ermittlungsverfahren wurden aufgrund von Vorkommnisse gemäß Frage 4 und 5 im erfragten Zeitraum eingeleitet? 

 

  1. Wie viele Gefährderansprachen falls möglich aufgrund von Vorkommnisse gemäß Frage 4 und 5 wurden seitens der Polizei an Wandsbeker Schulen im erfragten Zeitraum durchgeführt?             

 

  1. Bei wie vielen der Vorkommnisse gemäß Frage 4 und 5 wurde das weitergehende Hilfesystem (Sozialarbeit, Jugendamt etc.) aktiviert?
  2. Schuljahren erfolgen bitte die Schuljahre 2018/19 bis 2022/23 jeweils gesamt und für das laufende Schuljahr 2023/24 bis zum 31.12.2023 angeben.

 

  1. Wie viele und welche Ermittlungsverfahren wurden aufgrund von Vorkommnisse gemäß Frage 4 und 5 im erfragten Zeitraum eingeleitet? 

 

  1. Wie viele Gefährderansprachen falls möglich aufgrund von Vorkommnisse gemäß Frage 4 und 5 wurden seitens der Polizei an Wandsbeker Schulen im erfragten Zeitraum durchgeführt?             

 

  1. Bei wie vielen der Vorkommnisse gemäß Frage 4 und 5 wurde das weitergehende Hilfesystem (Sozialarbeit, Jugendamt etc.) aktiviert?

 

Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) & Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Zu Frage 5-12:

Die erfragten Daten werden in der Behörde für Schule und Berufsbildung nicht erfasst.

Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 4.

 

 

 

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18.04.2024
Ö 15.2
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