Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wandsbek 85 - Quartier am Quarree - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vom 24.10.2022 - Zustimmung zur Fortführung des Verfahrens
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wandsbek 85 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um eine Umnutzung und Neubebauung auf bereits baulich genutzten Flächen am Wandsbeker Quarree zu ermöglichen. Das Plangebiet umfasst dabei auch die Karstadt-Gebäude aus den Jahren 1922 und 1966 sowie das angeschlossene Parkhaus.
Am 24. Oktober 2022 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Wandsbek 85 in Form einer öffentlichen Plandiskussion stattgefunden. Die Inhalte der mündlichen Beiträge sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Zudem wurde schriftlich noch eine Stellungnahme abgegeben, die der Anlage beigefügt wurde.
Es wurden u.a. folgende Punkte in den Beiträgen angesprochen:
Soweit diese Punkte das Bebauungsplanverfahren betreffen, werden diese im weiteren Verfahren zu behandeln sein. Art und Maß der Nutzung sowie verkehrliche Belange sind regelhaft Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und werden im Weiteren geprüft und abgewogen. Die detaillierte Gestaltung der Fassaden kann im Durchführungsvertrag mit der Vorhabenträgerin nach § 12 Baugesetzbuch gesichert werden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.
• Informationsblatt zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
• Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion vom 24.10.2022 sowie eingegangene schriftliche Stellungnahme