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Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Wandsbek 84 - Wandsbeker Zollinsel - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 28.03.2023 Planungsausschuss Ö 5.2

Sachverhalt

 

  1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Planungsanlass ist das Ziel des Bezirksamtes Wandsbek, bestimmte dienstleistungsorientierte Verwaltungsbereiche an einem modernen Verwaltungsstandort zusammenzuführen. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird somit angestrebt, die bislang brachliegenden und untergenutzten Flächen, der sog. „Wandsbeker Zollinsel“ - gelegen an der Wandsbeker Magistrale in Richtung Lübeck - städtebaulich weiter zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt eine Objektgesellschaft auf den Grundstücken einen Verwaltungsneubau für vorrangig Fachämter mit Publikumsverkehr zu errichten.

 

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wandsbek 84 (Wandsbeker Zollinsel) sollen daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes geschaffen werden.

 

Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde durch die Sprinkenhof GmbH im Einvernehmen mit der Freien und Hansestadt Hamburg ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb im Jahr 2020 ausgelobt.

 

Es ist vorgesehen ein Gebäudeensemble aus insgesamt sieben aneinander gereihten Bauteilen zu entwickeln, die zur städtebaulichen Differenzierung gegeneinander verschoben sind und verschiedene Höhen aufweisen. Die Geschossigkeiten des Verwaltungsneubaus variieren zwischen sechs und acht Vollgeschossen. Im Westen, über einen öffentlichen Platz erreichbar im Kreuzungsbereich Wendemuthstraße / Rüterstraße, befindet sich der (Kunden-) Haupteingang mit einem Foyer. Weitere (Mitarbeiter-)Zugänge befinden sich im Norden und Osten des Gebäudekomplexes. Auf einem Teil der Dachflächen sollen begrünte Aufenthaltsflächen für die Mitarbeitenden entstehen. Weitere Dachflächen sind zur Begrünung und für Photovoltaik-Anlagen vorgesehen.

 

Weitere Qualitätsanforderungen der Drs.-Nr.: 20-6605.1 werden im Durchführungsvertrag gesichert.

 

Gemäß § 12 des Baugesetzbuchs (BauGB) wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, um die Durchführung des Vorhabens und die Realisierung der städtebaulichen Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Wandsbek 84 zu sichern. Zur Herstellung der Erschließung für das Vorhabengebiet ist außerdem ein separater öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der zuständigen Dienststelle zu schließen.

 

  1. Behördenbeteiligung

Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.

 

  1. Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 07.05.2019

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 11. - 25.06.2021

Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 24.08.2021

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 10.06. - 11.07.2022

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 23.09.2022

 

  1. Öffentliche Auslegung

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im Mai 2023 stattfinden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

-            der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Wandsbek 84 zuzustimmen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Wandsbek 84
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan)     

Lokalisation Beta

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