Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Steilshoop 11+12 - Borchertring und Fritz-Flinte-Ring - Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 15.03.2021 bis 29.03.2021
Letzte Beratung: 19.10.2021 Planungsausschuss Ö 5.2
- Die Beschlussvorlage 21-3296 wurde vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung um einen Hinweis auf die zum Thema kürzlich durchgeführte Informationsveranstaltung ergänzt.
Durch die Bebauungspläne Steilshoop 11 + 12 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um am Borchertring sowie zwischen Fritz-Flinte-Ring/Gropiusring/Erich-Ziegel-Ring den Neubau von 400 bis 500 Wohneinheiten, verteilt auf drei Baufelder zu realisieren. Diese sollen von der SAGA im Segment des preisgedämpften Mietwohnungsbaus entstehen.
Vom 15. März bis zum 29. März 2021 hat als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit eine Online-Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren stattgefunden. Die Inhalte der insgesamt 64 eingegangenen Beiträge sowie die Kommentierung der Verwaltung sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Insbesondere wurden u. a. folgende Punkte in den Beiträgen angesprochen:
Die Bebauungsplanverfahren befinden sich in einem frühen Stadium und unterliegen im Weiteren Verfahren der Abwägung. Im Verfahren werden zu den bereits vorliegenden weitere erforderliche Fachgutachten u.a. zu Natur-, Arten- und Immissionsschutz sowie Verschattung und ein Mobilitätkonzept gemäß Drs. 21-1638.1 erstellt.
Am 30.08.2021 hat ergänzend zu der frühzeitigen Beteiligung eine öffentliche Informations-veranstaltung in der Wandsbeker Sporthalle stattgefunden (gem. Drucksache-Nr. 21-2988.1).
In der Veranstaltung wurden der aktuelle Planungsstand und das weitere Verfahren seitens der Verwaltung vorgestellt. Im Nachgang an die Präsentation gab es die Möglichkeit für weitere Fragen und Diskussion. Die Veranstaltung wurde von etwa 70 Gästen besucht. Die Fragestel-lungen der Gäste sowie die Antwort der Verwaltung sind dem Protokoll zur Veranstaltung zu entnehmen.
Aus Sicht der Verwaltung kann das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.