21-3297.1

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 47 - Harksheider Straße / Poppenbütteler Bogen - Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplanentwurfes Beschlussvorlage des Planungsausschusses

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.06.2021
Sachverhalt

 

-          Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.06.2021 über die Beschlussvorlage mit der Drs.-Nr. 21-3297 beraten, ihr einstimmig zugestimmt und sie mit einer positiven Beschlussempfehlung versehen.

 

 

  1.                Anlass und Vorhabenplanung

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Poppenbüttel 47 dient der Umsetzung eines Bauvorhabens der Stark Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG als Vorhabenträgerin. Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtteils Poppenbüttel im Bezirk Wandsbek und wird durch die Harksheider Straße im Südwesten und den Poppenbütteler Bogen im Westen sowie eine Kleingartenanlage im Osten begrenzt.

Die Grundstücke Poppenbütteler Bogen 92 und 94 sowie Harksheider Straße 100 sind bisher Teile des Gewerbegebietes am Poppenbütteler Bogen, die aufgrund des geltenden Bebauungsplans Poppenbüttel 23 vom 06.07.1977 mit einem Einzelhandelsausschluss belegt sind.

Die Eigentümer, die hier als Firma Teppich-Stark einen Wohnausstattungsbetrieb führen, verfolgen eine teilweise Umnutzung der Gewerbegrundstücke als eingeschossig bebaute Einzelhandelsflächen für einen Lebensmittel- und einen Drogeriemarkt, insbesondere zur Deckung des Nahversorgungsbedarfs der umliegenden Wohnbevölkerung.

Der eigene Wohnausstattungsbetrieb soll an der Harksheider Straße in einem dreigeschossigen Neubau neu errichtet werden.

Auf den nördlichen Gewerbeflächen soll ein dreigeschossiges Gebäude, das als sogenannter „Handwerkerhof“r kleingewerbliche und handwerkliche Betriebe in mehrere kleine und koppelbare Nutzungseinheiten aufgeteilt werden kann, errichtet werden.

Die Funktionsplanung sieht insgesamt eine zusammenhängende, ein- bzw. dreigeschossige Bebauung vor, die sich um eine gemeinsame, ebenerdige Stellplatzanlage gruppiert und über Zu- und Abfahrten vom Poppenbütteler Bogen und einer Abfahrt des Lieferverkehrs über die Harksheider Straße erschlossen wird.

Entlang der nordöstlichen und süstlichen Grundstücksgrenze, hinter der zusammenhängenden Bebauung, liegen gemeinsame Betriebs- und Anlieferungsflächen sowie Stellplätze für die Handwerks- und Einzelhandelsbetriebe. Die Anlieferung erfolgt vom Poppenbütteler Bogen im Einrichtungsverkehr mit Ausfahrt zur Harksheider Straße.

Auf den Dächern aller Neubauten sind Gründächer sowie Photovoltaikanlagen vorgesehen. Für die Neubebauung ist ein erhöhter energetischer Standard (regelhaft KfW 55) geplant. Die Neubauten werden mit Klinkerfassaden ausgeführt. Zusätzlich zu den erforderlichen Stellplatzanlagen werden Stellplätze der e-Mobilität für PKW sowie für Fahrräder und für Lastenfahrräder vorgehalten.

Da die Realisierung des Vorhabens auf der Grundlage des bestehenden Planrechts –Bebauungsplan Poppenbüttel 23 – nicht möglich ist, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Poppenbüttel 47 notwendig. Das Verfahren wird als vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren gemäß § 12 Absatz 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Um die vorgesehene und städtebaulich gewünschte Nutzung „Nahversorgung, Fachmarkt und Handwerk“ zu ermöglichen, setzt der Bebauungsplan-Entwurf für das südliche Teilgebiet ein Sondergebiet fest. Der verbleibende Gewerbegebietsbereich wird ebenfalls neu entwickelt und als Handwerkerhof mit einzelnen kleinen Gewerbeeinheiten vorgesehen.

Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet des Bebauungsplanentwurfs „Gewerbliche Bauflächen“ dar, eine Berichtigung ist nicht erforderlich.

 

  1.                Kommunalpolitische Aspekte

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Poppenbüttel 47 wird ein Einzelhandelspotenzial von ca. 2300 qm Verkaufsfläche mit dem Ziel der verbesserten Nahversorgung insbesondere der benachbarten Wohnbevölkerung geschaffen.

Darüber hinaus werden Klimaschutzziele wie z.B. Unterstützung der e-Mobilität durch Ladestationen, Rückhaltung von Regenwasser durch Dachbegrünung und Energiegewinnung durch Photovoltaik-Anlagen wie Erhöhung des Energiestandards nach Realisierung des Vorhabens vertraglich vereinbart. Damit wird dem Beschluss des Ausschusses gemäß Drs. 20-7058 nachgekommen.

 

  1.                Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 19.02.2019

Öffentliche Plandiskussion  23.05.2019

Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 11.06.2019

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 17.04.2020

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 28.08.2020

Aufstellungsbeschluss

Öffentliche Auslegung vom 24.02. bis 31.03.2021

Arbeitskreis II  Verzicht

 

  1.                Öffentliche Auslegung

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Poppenbüttel 47 sind keine Stellungnahmen eingegangen. Es bestand entsprechend keine Notwendigkeit zur Durchführung eines Arbeitskreises II sowie zur inhaltlichen Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Poppenbüttel 47 zuzustimmen.

 

Anhänge

-          Entwurf des Bebauungsplans Poppenbüttel 47 (Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan)