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Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Jenfeld 29 - Bekkamp - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes (Auslegung)

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.02.2024
Ö 5.1
Sachverhalt

 

1.             Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Jenfeld 29 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf den Flurstücken 3422 und 3532 am Bekkamp ein bestehendes Wohngebäude durch zwei weitere Wohngebäude mit insgesamt 55 neuen Wohneinheiten zu ergänzen.

Das Konzept knüpft an die bestehende Typologie des zentralen neun- bis zehngeschossigen Wohnhauses an und sieht eine aufgelockerte Nachverdichtung mit einem sechsgeschossigen Solitärgebäude im Südwesten und einem achtgeschossigen Solitärgebäude im Nordosten des Grundstückes vor. Im Zuge der wohnbaulichen Entwicklung soll die nördlich im Plangebiet verlaufende öffentliche Wegeverbindung des 2. Grünen Rings durch die vorgesehene private Grünfläche eine gestalterische Aufwertung und Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten als Freiraum erfahren.

 

Mit der Planung soll auch dem bezahlbaren Wohnraum Rechnung getragen werden. Dazu wird der Abschluss eines Durchführungsvertrags nach § 12 BauGB mit einem Vorhabenträger angestrebt, indem 30 Prozent der neu entstehenden Wohneinheiten als öffentlich geförderte Wohnungen anteilig im 1. und 2. Förderweg mit einer Bindung von 30 Jahren gesichert werden sollen.

 

2.             Behördenbeteiligung

Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.

 

3.             Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 08.09.2020

Öffentliche Plandiskussion (online)  28.10. 11.11.2020

Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens 13.04.2021

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 09.05. - 15.06.2023

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 25.08.2023

 

  1. Öffentliche Auslegung

Die Veröffentlichung (öffentliche Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 stattfinden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten, der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentlichen Auslegung) des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Jenfeld 29 zuzustimmen.

 

Anhänge

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Jenfeld 29 (Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan)