Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 30 - Flughafenstraße - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes (Auslegung)
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hummelsbüttel 30 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des ehemaligen Schulstandorts Flughafenstraße 89 im Stadtteil Hummelsbüttel im Bezirk Wandsbek, direkt an der Grenze zum Bezirk Hamburg-Nord, zu einem Wohnquartier geschaffen werden. Das Vorhaben sieht die Errichtung von 174 Wohneinheiten im preisgünstigen Geschosswohnungsbau vor. Davon sollen rund 70% der Wohneinheiten als öffentlich geförderter Wohnungsbau im 2. Förderweg und die weiteren rund 30% der Wohneinheiten als freifinanzierter Wohnungsbau errichtet werden.
In einem Workshop der SAGA im Dezember 2017 unter Beteiligung von Mitgliedern des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek, externen Fachleuten und der Verwaltung wurde ein Entwurfskonzept für das Wohnquartier ausgewählt, das im weiteren Verlauf der Planung zu einem umsetzungsfähigen Bebauungskonzept konkretisiert wurde. Das Bebauungskonzept der Vorhabenträgerin sieht vier Baukörper mit vier bis fünf Vollgeschossen vor. Zudem ist ein in der Quartiersmitte gelegener Hochpunkt mit acht Vollgeschossen geplant.
Arrondierend wurden in das Bebauungsplanverfahren Grundstücke für die folgenden Nutzungen mit aufgenommen: Die im Plangebiet vorhandene Kindertagesstätte soll in einen Kita-Neubau im Südwesten des Plangebiets ziehen. Das Bestandsgebäude des Jugend- und Freizeitzentrums der Interessengemeinschaft um den Lentersweg e.V. (IGL) bleibt bestehen und kann um einen Anbau in Richtung Norden und um ein weiteres Vollgeschoss erweitert werden.
Als Vorhabenträgerin wird mit der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg gemäß § 12 des Baugesetzbuchs (BauGB) ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, um die Durchführung des Vorhabens und die Realisierung der städtebaulichen Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Hummelsbüttel 30 zu sichern. Zur Herstellung der Erschließung für das Baugebiet ist durch die Vorhabenträgerin außerdem ein separater öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der zuständigen Dienststelle zu schließen, in dem detaillierte Regelungen zu den Erschließungsmaßnahmen getroffen werden.
2. Behördenbeteiligung
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 17.04.2018
Öffentliche Plandiskussion 03.05.2018
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 21.08.2018
Beteiligung der Behörden und sonstiger TöB 18.09. – 18.10.2023
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 15.12.2023
4. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf (Veröffentlichung / öffentliche Auslegung) wird voraussichtlich im September 2024 stattfinden.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (öffentlichen Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs Hummelsbüttel 30 zuzustimmen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Hummelsbüttel 30
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan)