Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 30 - Flughafenstraße - Zustimmung zur Feststellung
Letzte Beratung: 06.05.2025 Planungsausschuss Ö 5.2
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hummelsbüttel 30 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des ehemaligen Schulstandorts Flughafenstraße 89 im Stadtteil Hummelsbüttel im Bezirk Wandsbek, direkt an der Grenze zum Bezirk Hamburg-Nord, zu einem Wohnquartier geschaffen werden. Das Vorhaben sieht die Errichtung von 174 Wohneinheiten im preisgünstigen Geschosswohnungsbau vor. Davon sollen rund 70% der Wohneinheiten als öffentlich geförderter Wohnungsbau im 2. Förderweg und die weiteren rund 30% der Wohneinheiten als freifinanzierter Wohnungsbau errichtet werden.
Arrondierend wurden in das Bebauungsplanverfahren Grundstücke für die folgenden Nutzungen mit aufgenommen: Die im Plangebiet vorhandene Kindertagesstätte soll in einen Kita-Neubau im Südwesten des Plangebiets ziehen. Das Bestandsgebäude des Jugend- und Freizeitzentrums der Interessengemeinschaft um den Lentersweg e.V. (IGL) bleibt bestehen und kann um einen Anbau in Richtung Norden und um ein weiteres Vollgeschoss erweitert werden.
Begleitend ist ein Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschlossen worden.
2. Kommunalpolitische AspekteMit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hummelsbüttel 30 wird der Bau von 174 Wohneinheiten ermöglicht. Zudem werden zwei soziale Infrastruktureinrichtungen planungsrechtlich gesichert. Darüber hinaus werden Klimaschutzziele wie z. B. Dachbegrünung, Anlagen zur Gewinnung solarer Energie und Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität verfolgt.
3. PlanungsdatenEinleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 17.04.2018
Öffentliche Plandiskussion 03.05.2018
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 21.08.2018
Beteiligung der Behörden und sonstiger TöB 18.09. - 18.10.2023
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 15.12.2023
Zustimmung des Planungsausschusses zur
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB 23.04.2024
Aufstellungsbeschluss 21.01.2025
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB 10.02. - 14.03.2025
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) Verzicht
4. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB (Veröffentlichung)
Im Rahmen der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die Fachbehörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach Veröffentlichung dem Verzicht auf einen Arbeitskreis II, und somit dem Bebauungsplanentwurf, zugestimmt.
Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfes Hummelsbüttel 30 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.
Bebauungsplan-Entwurf Hummelsbüttel 30
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan)
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