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Verzögerung auf ganzer Linie: Bus 562 braucht klare Perspektive Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 10.09.2025 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.7

Sachverhalt

Seit der Umstellung der Buslinie 562 auf 12-Meter-Solobusse kommt es im Abschnitt Bahnhof Rahlstedt Eichwischen regelmäßig zu sicherheitskritischen Situationen. Besonders in engen Straßenzügen wie der Bordesholmer Straße, der Eutiner Straße, dem Warnemünderweg und dem Ebersmoorweg berichten Anwohnerinnen und Anwohner von Überfahrungen von Gehwegen, Ausschwenken von Bushecks und gefährlichen Begegnungssituationen insbesondere für Schulkinder und ältere Menschen.

Am 04.10.2023 brachten Bürgerinnen und Bürger zu diesem Sachverhalt die Eingabe „Gefahrenbericht Buslinie 562“ im Regionalausschuss Rahlstedt ein. Daraufhin wurde per Spontanantrag (Drucksache 21-7800) einstimmig beschlossen, die Polizei sowie die zuständigen Fachbehörden um eine erneute Prüfungder Befahrbarkeit der Linie mit Solobussen zu bitten.

Die Stellungnahmen hierzu wurden in der Mitteilungsvorlage 21-8084 dokumentiert. Das Polizeikommissariat PK 38 räumte ein, dass die in einer Busbereisung im Juni 2023 festgestellten unauffälligen Bedingungen offenbar nicht der tatsächlichen Alltagssituation entsprechen. Es wurde empfohlen, die Hochbahn und die VHH auf eine Sensibilisierung der Fahrerinnen und Fahrer hin anzusprechen bzw. gemeinsam mit der BVM eine alternative Linienführung abzustimmen.

Zeitgleich stellte die CDU-Fraktion in Drs. 21-8324 einen Antrag auf Prüfung einer Linienänderung oder den erneuten Einsatz kleinerer Busse im betreffenden Abschnitt. Dieser Antrag verweist ebenfalls auf die Eingabe der Anwohnerinnen und Anwohner und formuliert konkrete Erwartungen an die Fachbehörden.

In einer Kleinen Anfrage an den Senat (Drucksache 23/940) vom Juli 2025 wurde die Thematik erneut aufgegriffen. Der Senat bestätigte, dass eine Auftrennung der Linie 562 zwar eine „in Prüfung befindliche Option“ darstelle, jedoch weder geplant noch terminiert sei und von finanziellen Rahmenbedingungen sowie weiteren Angebotsentwicklungen im Stadtgebiet abhängig gemacht werde.

Diese Antwort ist angesichts der seit mehr als zwei Jahren andauernden Problematik nicht zufriedenstellend. Die Fachbehörden verweisen weiterhin auf laufende Prüfungen, während für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger keine konkrete Verbesserung absehbar ist. Mit Blick auf die bevorstehende Fertigstellung des ZOB Rahlstedt (2026) unddie Inbetriebnahme der S4 (2027) besteht ein konkretes Zeitfenster für eine notwendige strukturelle Neuordnung nicht nur im Betriebskonzept, sondern auch in der Linienführung und Fahrzeugwahl.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Beschluss:

  1. Die zuständige Fachbehörde wird aufgefordert, nicht lediglich eine vage Prüfung, sondern eine verbindliche verkehrsplanerische Neuplanung der Buslinie 562 im Abschnitt Bahnhof Rahlstedt Eichwischen einzuleiten. Diese soll zum Ziel haben, die Strecke an die tatsächlichen örtlichen Bedingungen anzupassen und bestehende Sicherheitsdefizite im Straßenraum wirksam zu beseitigen.
  1. Die bisherige Haltung des Senats, wonach „eine Auftrennung der StadtBus-Linie 562 […] weder geplant noch terminiert“ sei und von „finanziellen Spielräumen“ abhängig gemacht werde, wird ausdrücklich kritisiert. Es handelt sich hierbei nicht um eine rein haushalterische oder betriebliche Frage, sondern um eine notwendige Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Lebensqualität im Quartier.
  1. Die Neuplanung soll folgende Optionen umfassen:
    1. Eine Teilauftrennung der Linie 562, bei der der Abschnitt Bahnhof Rahlstedt Eichwischen mit kleineren Fahrzeugen (z. B. Midibusse) separat bedient wird.
    2. Alternative Streckenführungen zur Entlastung besonders enger Straßenabschnitte.
    3. Integration der Linie 562 in ein neu abgestimmtes Liniennetz im Vorfeld der S4-Inbetriebnahme.
  1. Die Hochbahn/VHH sowie die zuständige Fachbehörde werden weiterhin gebeten, gemeinsam, umsetzbare Betriebskonzepte für diese Varianten vorzulegen inklusive, wenn möglich, Aussagen zu Fahrplänen, Umstiegsbeziehungen, Fahrgastkapazitäten und Fahrzeugwahl.
  1. Die Ergebnisse dieser Neuplanung sind dem Regionalausschuss Rahlstedt bis spätestens zum 1. Quartal 2026 vorzulegen. Dabei ist nachvollziehbar darzulegen, welche Maßnahmen kurzfristig umsetzbar sind und welche perspektivisch im Zuge der Inbetriebnahme des ZOB und der S4 erfolgen können.

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren.

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Datum/Gremium
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Lokalisation Beta
Bordesholmer Str.

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