21-6946

Verweigerte Genehmigungen zum Aufstellen von Werbeplakaten für Kinder-Flohmarkt Kath. Schule St. Joseph nach dem Hamburgischen Wegegesetz Eingabe

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22.05.2023
24.04.2023
Sachverhalt

 

Der Geschäftsstelle liegt folgender Sachverhalt vor:

 

Verweigerte Genehmigungen zum Aufstellen von Werbeplakaten für Kinder-Flohmarkt Kath. Schule St. Joseph nach dem Hamburgischen Wegegesetz

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich möchte Sie auf folgenden Sachverhalt hinsichtlich einer versagten Sondernutzungsgenehmigung nach dem Hamburgischen Wegegesetz zum Aufhängen von Plakaten in der Nachbarschaft für einen Kinderflohmarkt aufmerksam machen (Bezirksamt Hamburg-Wandsbek, Abteilung Bauen und Umwelt, Sondernutzung und Gewerbemeldungen) und bitte um Prüfung, ob es wirklich im Sinne der Politik ist, die Bürger immer mehr dazu zu verleiten, solche Aushänge ohne Genehmigung zu verteilen. Die entsprechende Korrespondenz zwischen dem von uns mit der Einholung dieser Sondergenehmigung beauftragten Elternratsmitglied und dem Bezirksamt Hamburg-Wandsbek füge ich bei.

 

Im Einzelnen: Am 6. Mai 2023 veranstalten wir zum zweiten Mal einen Kinderflohmarkt auf unserem Schulhof in Hamburg-Wandsbek. Die Einnahmen aus unserem Flohmarkt kommen ausschließlich den Schüler*innen der Schule, sowie anderen wohltätigen Zwecken zugute. Im vergangenen Jahr konnten wir auf diese Weise mehrere hundert Euro u. a. für die Ukraine und unser Schulsozialprojekt "Haiti Care e. V." sammeln. 

Anders als im vergangenen Jahr, wollten wir dieses Mal mit ca. 25 - 30 Plakaten im DIN A4- und DIN A3-Format etwa zehn Tage vor Beginn des Flohmarktes in der Nachbarschaft darauf aufmerksam machen. Entgegen der landläufigen Praxis, diese Schilder unerlaubt aufzuhängen, wollten wir beim zuständigen Bezirksamt Wandsbek eine kostenpflichtige Genehmigung einholen. Eine Mutter unserer Schule hatte sich freundlicherweise bereit erklärt, die Kosten dafür zu übernehmen. 

Diese Genehmigung wurde zu unserer Überraschung jedoch abgelehnt, mit einer im Anschluß auf die ablehnende E-Mail eingeholten telefonischen Begründung der zuständigen Sachbearbeiterin beim Bezirksamt Hamburg-Wandsbek, dass die Beantragung solcher Sondergenehmigungen Überhand genommen hätte und man daher jetzt die gesetzlichen Grundlagen etwas strenger auslegen würde. Diese Begründung mutet seltsam und durchaus willkürlich an, da wir bisher eine solche Überzahl von Plakaten im Bezirk auch nicht wahrnehmen konnten. 

 

Wir bedauern sehr, dass uns die Möglichkeit genommen wird, in angemessener Weise auf unsere Veranstaltung aufmerksam zu machen und derzeit den Anschein erweckt, dass eine andere Sachbearbeiterin hier möglicherweise anderweitig entschieden hätte.

Bei weiteren Rückfragen rufen Sie mich auch gerne an.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

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