21-3788.1

Verteilung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur der Behörde für Kultur und Medien für das Haushaltsjahr 2022 Beschlussvorlage des Ausschusses für Haushalt und Kultur

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.09.2021
Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 21-3788) im Ausschuss für Haushalt und Kultur am 07.09.2021

-          Punktweise über die Punkte im Sachverhalt wie folgt beschlossen:

  • 1. Mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der CDU-Fraktion
  • 2. Mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion, der Fraktion Die Linke und Enthaltung der CDU-Fraktion

 

 

Der Ausschuss für Haushalt und Kultur möge folgenden Beschluss fassen und der Bezirksversammlung zur finalen Beschlussfassung vorlegen:

 

Die Mittel aus der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für das Jahr 2022 werden, unter Berücksichtigung der Erhöhung von 1.158.000,00 € auf 1.205.000,00 €, wie folgt verteilt:

 

Geförderte Stadtteilkulturzentren

rderung 2022 Endergebnis

Begegnungsstätte Bergstedt

81.360,00 €

Bramfelder Kulturladen

279.251,00 €

Freie Kulturinitiative Jenfeld

138.348,00 €

AGDAZ Steilshoop

87.649,00 €

rgerhaus in Meiendorf

195.441,00 €

Interessengemeinschaft Lentersweg

70.246,00 €

Sasel-Haus

121.815,00 €

Kulturzentrum Wandsbek

100.677,00 €

Geschichtswerkstatt (Stadtteilarchiv Bramfeld)

73.213,00 €

Zwischensumme

1.148.000,00 €

+ Kulturelle Projekte

57.000,00 €

Gesamt

1.205.000,00 €

 

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für das Jahr 2022 in zwei Schritten vorgenommen wird.

 

  1. Die „reguläre“ Erhöhung (Erhöhungsbeitrag I) um 24.000,00 €, wird zu gleichen Teilen auf die acht o.g. Stadtteilkulturzentren und die Geschichtswerkstatt (Stadtteilarchiv Bramfeld) verteilt (siehe Tabelle Teil I).

 

  1. Von der BKM wurden zusätzliche Mittel i.H.v. 100.000,00 €r das Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt. Davon entfallen auf den Bezirk Wandsbek laut Verteilerschlüssel 23.000,00 €. Diese Mittel werden für die Unterstützung einer tarifgerechten Bezahlung zur Verfügung gestellt und sind entsprechend zu verwenden. Zum Thema tarifgerechte Bezahlung wurde in Zusammenarbeit mit den o.g. Zuwendungsempfängern eine Auswertung erstellt. Das Ziel war die Überprüfung, einer tarifgerechten Bezahlung des Personals der institutionell geförderten Einrichtungen. Dazu wurde zusammengetragen wie die einzelnen, aus der Rahmenzuweisung geförderten, Stellen aktuell bezahlt werden und im Nachgang ermittelt, welcher Betrag jeweils für eine tarifgerechte Vergütung, nach TVL oder an den TVL angelehnt, fehlt. Anhand dieser Daten wurde die Verteilung der 23.000,00 € vorgenommen. Insgesamt wurde eine untertarifliche Vergütung des Personals i.H.v. 48.623,32 € festgestellt. Die zu Verfügung gestellten Mittel i.H.v. 23.000,00 € decken ca. 47 % dieses Betrages ab. Die Mittel werden so verteilt dass jede der o.g. neun Einrichtungen ihre untertarifliche Vergütung um ca. 47 % mindern kann (siehe Tabelle Teil II).
     

Die Einzelheiten der Verteilung sind den beigefügten Tabellen (Teil I und Teil II) zu entnehmen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Beschlussfassung gebeten.

 

Anhänge

Anlage 1 – Aufteilung der Erhöhungsbeträge der RZ STK in 2022 Teil I

Anlage 2 – Aufteilung der Erhöhungsbeträge der RZ STK in 2022 Teil II