22-1418

Verschmutzung durch Kieselsteine an der Schweriner Straße vermeiden Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP

Antrag

Letzte Beratung: 30.04.2025 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.4

Sachverhalt

An der Ecke Schweriner Straße / Rahlstedter Straße befindet sich vor dem dort ansässigen Sozialen Dienst eine schmale Fläche, die mit Kieselsteinen (Korngröße ca. 0,5 - 1cm) gefüllt ist. In Richtung Schweriner Straße besteht ein Gefälle, so dass dort ein Absatz entsteht. Dieser Absatz ist anfänglich fast ebenerdig und wird zunehmend zu einer Stufe zwischen den privaten Flächen und dem öffentlichen Raum.

Die Fche mit den Kieselsteinen befindet sich dabei zu 100% auf dem privaten Grundstück. Die Teile des privaten Grundstücks und des öffentlichen Raumes gehen nahtlos ineinander über. Für Passantinnen und Passanten ist daher nicht auf den ersten Blick erkennbar, welcher Teil öffentlich und welcher privat ist. Lediglich bei genauerem Hinsehen ist zu erkennen, dass sich die Pflasterung unterscheidet.

Der kürzeste Weg um die Ecke zu passieren verläuft dabei über die Kieselfläche. Dadurch treten Passantinnen und Passanten unwissentlich in die Kieselfläche und verteilen die Kiesel großflächig auf dem öffentlichen Weg. Gerade für ältere Menschen stellen die Kiesel dabei eine Stolpergefahr dar. Auch der zunehmende Absatz der privaten Fläche stellt eine Stolpergefahr dar.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für dieBezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten zu prüfen, inwiefern von der Situation der Kieselfläche und des Absatzes an der Ecke Schweriner Straße / Rahlstedter Straße eine Gefahr ausgeht.

Sofern keine direkte Gefahr erkennbar ist, wird das Bezirksamt gebeten den Eigentümer des Grundstücks auf seine regelmäßigen Reinigungspflichten gemäß §29 des Hamburgischem Wegegesetzes aufmerksam zu machen und ihn um eine regelmäßige Reinigung zu bitten.

Sollte eine Gefahr durch den regelmäßigen Eintrag von Kieselsteinen in den öffentlichen Raum und durch den Absatz vorhanden sein, wird das Bezirksamt gebeten den Eigentümer aufzufordern, die Gefahrenstelle durch geeignete Weise (z.B. durch Anlage eines Beetes oder einer kleinen Hecke) zu beseitigen.

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist über die Ergebnisse und ggf. Umsetzung in Kenntnis zu setzen.

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Lokalisation Beta
Schweriner Str. Rahlstedter Str. Rahlstedter Str.

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