Verschmutzung des Waldgebietes in Farmsen-Berne Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-5954)
Letzte Beratung: 04.05.2023 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 6.1.1
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung möge prüfen, ob mit der Bereitstellung von Mülleimern oder ähnlicher Struktur dem Problem abgeholfen werden kann.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Für das beschriebene Gebiet gibt es zwei Zuständigkeiten. Bei dem Berner Gutspark mit der Belegenheit Berner Allee und dem Berner Gutspark mit der Belegenheit Falkenhorst – Berner Gutsweg handelt es sich um eine öffentliche Grün- und Erholungsanlage in Farmsen-Berne. Insoweit besteht eine Reinigungszuständigkeit der SRH. Zwischen den beiden Teilen des Gutsparks befindet sich ein Waldgebiet. Diese Fläche ist nicht als öffentliche Grün- und Erholungsanlage gewidmet. Die Verantwortung für die forstlichen Durchführungsaufgaben wurde in 2005 dezentral auf die Bezirksämter übertragen. In den Bezirken sind die hamburgischen Revierförstereien für die Pflege und Bewirtschaftung der Waldflächen zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören neben Waldbau-, -wirtschaft und -pflege, Naturschutz, Waldtierhege und -schutz auch die Unterhaltung von Wanderwegen und Naherholungseinrichtungen. Insofern ist das Bezirksamt Wandsbek für die Reinigung und Aufstellung von Papierkörben in diesem Teilgebiet zuständig.
Vor diesem Hintergrund bezieht sich die Stellungnahme der BUKEA ausschließlich auf die öffentliche Grün- und Erholungsanlage, die sich in dem in Rede stehenden Gebiet befindet. Für das Waldgebiet, durch den auch der westliche Teil des Deepenhorngrabens fließt, ist das Bezirksamt Wandsbek zuständig.
Im Berner Gutspark werden keine zusätzlichen Papierkörbe aufgestellt und bewirtschaftet, da die vorhandene Anzahl als ausreichend erachtet wird. Es stehen im und am Gutspark bereits 17 Papierkörbe, die von der SRH unterhalten und geleert werden. Offensichtlich herumliegender Müll wird seitens der Mitarbeitenden der SRH im Rahmen der wöchentlichen Reinigung eingesammelt. Eine besondere Verschmutzungssituation ist in der Parkanlage nicht erkennbar. In der Parkanlage existieren mit den vorhandenen Papierkörben ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten, um eine gute Sauberkeitssituation zu erreichen. Dies zeigt sich auch darin, dass der SRH keine Beschwerden für diese Parkanlage vorliegen. Es besteht daher kein Anlass, weitere Papierkörbe aufzustellen.
Der Beschlussempfehlung kann daher aus Sicht der BUKEA nicht entsprochen werden.
Das Bezirksamt nimmt ergänzend wie folgt Stellung:
Es wurde eine Überprüfung, Kontrolle und Inaugenscheinnahme in dem betroffenen Waldgebiet durch das Bezirksamt durchgeführt.
Regelmäßig, meistens zweimal wöchentlich, wird dort nunmehr Müll in den Wäldern eingesammelt.
Die Mülleimerdichte liegt in diesem Bereich unter 300 Meter. Dies ist eine sehr hohe Dichte im Vergleich zu anderen Waldstandorten. Mit der hohen Mülleimerdichte im Forstgebiet und den zusätzlichen 17 Papierkörben im Berner Gutspark sollte dort vor Ort eine ausreichende Entsorgungsmöglichkeit für Müll gegeben sein.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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