Veröffentlichungen im Service Portal Hamburg verlässlich auf Aktualität prüfen und anpassen - hier Impfpasseintragungen Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.5
Auf der Suche nach Möglichkeiten seinen Corona-Impfschutz in den international gültigen Impfpass übertragen zu lassen, erhält die Bürgerin und der Bürger im Service Portal des Bezirks Wandsbek folgenden Hinweis:
Neben den Hausarztpraxen können Übertragungen von Impfbescheinigungen in den Impfausweis auch von den bezirklichen Gesundheitsämtern durchgeführt werden.
Der Besuch beim Hausarzt jedoch ist für die Wandsbeker sehr ernüchternd: dem Hausarzt liegt keine rechtliche Absicherung vor, dass er im Falle einer Schadenhaftpflichtsforderung nicht persönlich in Verantwortung genommen wird, wenn er denn die Übertragung unterschreibt. Somit kann es keine Übertragung mit der erforderlichen Unterschrift des Arztes für den Nachweis einer Impfung im Impfpass geben.
Auf Nachfrage bei der im Service Portal genannten Telefonnummmer des Gesundheitsamt Wandsbeks erhält man auch prompt die Bestätigung, dass der Hausarzt dieses nicht kann, das Gesundheitsamt aber sehr wohl.
Die Hausarztpraxen sind durch die den Bedarfen entsprechend sehr geringen Impfdosen und den daraus resultierenden vielen Gesprächen mit Patienten, welche geimpft werden möchten, erheblich mehr belastet. Und nun erscheinen noch all‘ diejenigen, welche die Übertragung in den Impfpass wünschen – eine überflüssige Belastung, welche durch inhaltlich korrekte Veröffentlichungen im Informationsportal der Stadt Hamburg vermeidbar ist.
Dies vorrausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten, unverzüglich den Inhalt der Seite
„Pressemitteilungen“ - Das Bezirksamt informiert: Übertragung von Impfbescheinigungen in den Impfpass nur mit Terminabsprache
26. Mai 2021 16:00 Uhr
Informationen über die Impfbescheinigungen durch das Gesundheitsamt Wandsbek.
zu korrigieren und den Hinweis auf die Hausarztpraxen zu entfernen und somit nur rechtsverbindliche Inhalte zu veröffentlichen.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.