Vermüllung im Umfeld der öffentlich-rechtlichen Unterkunft in der Meilerstraße Auskunftsersuchen vom 01.06.2026
Aus der Nachbarschaft der öffentlich-rechtlichen Unterkunft in der Meilerstraße wird wiederholt über erhebliche Vermüllungen im Umfeld der Einrichtung berichtet. Betroffen sein sollen insbesondere öffentliche Gehwege, Grünflächen sowie sonstige Flächen im unmittelbaren Umfeld der Unterkunft.
Eine dauerhaft unzureichende Sauberkeit beeinträchtigt nicht nur das Ortsbild, sondern kann auch zu Nutzungskonflikten mit Anwohnern sowie zu zusätzlichen Belastungen für die öffentliche Hand führen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 04.06.2026
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt: 29.06.2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt: 13.07.2026
Bezirksamt Wandsbek:
Es liegen dem Bezirksamt keine Beschwerden oder Ähnliches vor.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Zwischen dem 01.06.2025 und dem 31.05.2026 liegt der SRH lediglich eine Verschmutzungs-meldung vom 04.08.2025 vor.
Zusätzlich haben die Mitarbeiter:innen der Müllabfuhr am 03.02.2026 eine Vermüllung des Standplatzes gemeldet. Diese wurde von Fördern & Wohnen beseitigt.
Ansonsten sind der SRH keine Auffälligkeiten bekannt.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Grundsätzlich sind nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG) die Anlieger:innen für die Reinigung der dem Fußgängerverkehr und dem Radverkehr dienenden Flächen vor ihrem Grundstück verantwortlich (vgl. § 29 Abs. 1 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG)). Die Reinigungspflicht der Anlieger:innen umfasst die dem Fußgängerverkehr oder dem Fahrradverkehr dienenden, von der Fahrbahn baulich abgesetzten Wegeanlagen (Gehwege und Fahrradwege) in voller Breite (vgl. § 30 Abs. 1 Ziffer 1 HWG).
Dieser Grundsatz der Anlieger:innenverpflichtung findet im Umfeld der öffentlich-rechtlichen Unterkunft für die Reinigung der dem Fußgängerverkehr und dem Radverkehr dienenden Flächen Anwendung.
Lediglich diejenigen Geh- und Radwege, die im Wegereinigungsverzeichnis (WRV) – Teil A – der Verordnung über das Wegereinigungsverzeichnis und die Reinigungshäufigkeit (Wegereinigungsverordnung) aufgeführt sind, werden gegen Gebühr von der SRH für die Anlieger:innen gereinigt. Diese erfolgt nach einer festgelegten Frequenz. Außerdem reinigt die SRH Streckenabschnitte an denen es keine Anliegerinnen und Anlieger gibt, z.B. entlang öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen und öffentlicher Spielplätze (§29 Abs. 4 HWG).
Im Umfeld der Unterkunft gibt es keine Flächen, die als anliegerfreie Strecken bzw. im Rahmen der gebührenpflichtigen Reinigung als Ausnahme von der Anlieger:innenverpflichtung gereinigt werden.
Darüber hinaus obliegt der SRH die Fahrbahnreinigung. Radwege, die sich auf der Fahrbahn befinden und nicht baulich abgesetzt sind, werden von der SRH mitbearbeitet.
Die konkreten Reinigungshäufigkeiten für die einzelnen Fahrbahnen sind im WRV - Teil B - festgelegt. Danach wird jede Straße im Bezirk Wandsbek mindestens alle 14 Tage gereinigt. (vgl. § 2 Abs. 1 Wegereinigungsverordnung). Auch die Fahrbahnreinigung findet 14-tägig durch die SRH statt.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Siehe Antwort zu Frage 2.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Der SRH sind keine zusätzlichen Kosten entstanden, siehe Antwort zu Frage 2.
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):
F&W ist für die Sauberkeit auf dem Gelände verantwortlich. Es gilt Müll zu entsorgen, Reinigungspläne einzuhalten und Hygienestandards sicherzustellen.
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):
F&W ergreift verschiedene Maßnahmen, um die Sauberkeit auf dem Gelände bestmöglich sicherzustellen, u.a. indem die Bewohnenden hinsichtlich der geltenden Regelungen umfassend informiert sowie überdies bei der Müllbeseitigung und -vermeidung aktiv mit eingebunden werden.
Es finden regelmäßige Gespräche mit den Bewohnerinnen und Bewohnern statt, überdies werden sie auch schriftlich über die geltenden Regelungen informiert. Während der Betriebszeiten der Einrichtung werden der Müllplatz sowie das Gelände regelmäßig durch den Technischen Dienst kontrolliert und sauber gehalten.
Zudem ist F&W in regelmäßigen Kontakt mit der Stadtreinigung.
Vor einem Jahr fand in der Einrichtung eine Begehung gemeinsam mit den zuständigen Ansprechpersonen der Stadtreinigung statt. Mittlerweile wurde ein Restmüllcontainer auf Wertstoff umgestellt. Zudem wurde die Abholung eines Restmüllcontainers auf zweimal wöchentlich erhöht.
Im September 2025 wurde in Zusammenarbeit mit der Stadtreinigung ein Müllaktionstag durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden für jeden Haushalt Wertstoffeimer ausgeteilt.
Außerdem fanden gemeinsame Müllsammelaktionen mit Kindern und Eltern im Umfeld der Einrichtung statt.
Des Weiteren nimmt die Einrichtung regelmäßig an der Aktion „Hamburg räumt auf“ teil; in diesem Jahr fand sie am 26. Februar 2026 statt.
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):
Die Bewohnerinnen und Bewohner werden regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich informiert und angesprochen. Mehrsprachige Flyer (auf Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Ukrainisch und Persisch) stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung und werden regelmäßig sowie anlassbezogen erläutert und verteilt. Das Thema Abfalltrennung wird außerdem im Rahmen von Begehungen aktiv aufgegriffen und thematisiert.
Die Bewohnerschaft ist darüber informiert, dass Sperrmüll nach vorheriger Absprache mit dem Technischen Dienst in den Kellerräumen abgegeben werden kann. Ferner wurde in den ehrenamtlichen Gruppen die Mülltrennung kindgerecht eingeführt; hierzu wurden gemeinsam Ausmalbilder zu diesem Thema bearbeitet.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Siehe Antwort zu Frage 2. Ansonsten sind der SRH keine Auffälligkeiten bekannt.
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):
Zu 9. und 10.
Werden in der Unterkunft Verstöße festgestellt und kann der Bewohner bzw. die Bewohnerin eindeutig identifiziert werden, wird auf mündliche und schriftliche Ermahnungen zurückgegriffen. Sofern sich die Verursacher nicht zweifelsfrei ermitteln lassen, informieren die Mitarbeitenden vor Ort alle Bewohnerinnen und Bewohner per Rundschreiben. Bedauerlicherweise ist aber festzustellen, dass wiederholt Fremdpersonen – unter anderem Anwohnerinnen und Anwohner aus der Umgebung – ihren Müll auf dem Gelände der Einrichtung entsorgen. Dieser Umstand ist der Polizei bereits bekannt.
Beispielsweise wurden zwei Türen abgelegt, die nicht der Unterkunft zugeordnet werden konnten. Des Weiteren wurden Etiketten aus der Nachbarschaft (Neusurenland) auf Artikeln gefunden und große Töpfe sowie weitere Gegenstände abgestellt.
Aktuell werden in der Meilerstraße Fernwärmeleitungen verlegt. Die Mitarbeitenden der Firma haben den Technischen Dienst der Unterkunft darauf hingewiesen, dass beobachtet wurde, wie aus Fahrzeugen Müll auf dem Grundstück bzw. dem Müllplatz der Einrichtung abgeladen worden sei. Die Stadtreinigung teilte auf Nachfrage mit, dass sie für externen Müll auf Privatgeländen nicht zuständig sei. Hierfür wäre seitens F&W eine Anzeige erforderlich. In den vergangenen zwölf Monaten konnte F&W in einem Fall eine Person konkret identifizieren und hat diesen Vorfall der Polizei weitergeleitet. Bei allen weiteren Vorfällen war es dem Personal von F&W nicht möglich, konkrete Verursacher zu ermitteln. Eine Anzeige hat hier mangels ausreichender Anhaltspunkte keine Aussicht auf Erfolg.
Das Team der Unterkunft Meilerstraße sensibilisiert die Bewohnerinnen und Bewohner fortlaufend dafür, Beobachtungen von unzulässigen Müllablagerungen umgehend dem Verwaltungspersonal zu melden und vorhandene Hinweise, wie beispielsweise Fahrzeugkennzeichen oder Personenbeschreibungen, weiterzugeben. Sobald belastbare Hinweise auf die Verursacher vorliegen, wird das Team der W785 den Weg einer Anzeige bei der Polizei konsequent verfolgen.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Da aus Sicht der SRH keine Vermüllungssituation im öffentlichen Raum erkennbar ist, bestand hierzu bisher kein Anlass.
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):
Die Unterkunftsverwaltung von F&W steht mit zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohnern in Kontakt. Die Müllbelastung im Umfeld hat gemäß F&W in den vergangenen zwölf Monaten nur selten zu Beschwerden geführt. Insbesondere in den Sommermonaten kommt es hingegen eher zu Beschwerden aufgrund von Lärmbelästigung. Diesen geht die Unterkunftsverwaltung nach, indem sie Gespräche mit Bewohnerinnen und Bewohnern führt und mit der Stadtteilpolizistin im Austausch steht. In den Sommermonaten wird die Unterkunft täglich vom Lärminterventionsteam von F&W angefahren.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Aus Sicht der SRH ist die Situation unauffällig.
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):
Die Unterkunftsverwaltung arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Müllsituation. Für dieses Jahr ist unter anderem ein weiterer Müllaktionstag geplant. Aktuell ist eine Einzäunung des Müllplatzes zur Reduzierung externer Müllablagerungen vorgesehen. Darüber hinaus erfolgt ein Austausch zwischen der Sozialbehörde und der Unterkunftsverwaltung, über geeignete Maßnahmen im Einflussbereich von F&W.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Da der SRH keine Vermüllung im öffentlichen Raum bekannt ist, bedarf es hier auch keiner weiteren Maßnahmen.
keine Anlage/n
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