20-5717

Vermülltes Grundstück im Olewischtwiet: Einsturzgefährdetes Gebäude Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Das Grundstück des Flurstücks 2686 - Olewischtwiet 26a – gehört der Freien und Hansestadt Hamburg. Das Grundstück war lange Zeit vermüllt und zu gewuchert. Durch die Anfrage der CDU-Fraktion Wandsbek wurden erste Pflegemaßnahmen beauftragt.

Das Grundstück ist gemäß dem Bebauungsplan „Bramfeld 37 – Steilshoop 4“ zum Großteil als Straßenfläche ausgewiesen und somit planungsbefangen. Anfang Februar 2017 bestätigte das Bezirksamt Wandsbek dem Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) auf Nachfrage, dass die Ausweisung als Straßenfläche weiterhin Bestand habe. Solange das Bezirksamt Wandsbek an dieser Ausweisung festhält, kann das Grundstück seitens des LIG nicht entwickelt werden.

Die CDU-Fraktion hat die zuständige Behörde aufgefordert das Grundstück entweder zu bebauen oder eine Zwischennutzung – beispielsweise einen Kleingarten oder Hundewiese etc. - vorzusehen.

Mit Drucksache 20-5480.1 teilt das Bezirksamt mit, dass ein Verkauf oder eine Zwischennutzung des städtischen Grundstückes im Olewischtwiet nicht im städtischen Interesse sei. Die Fläche soll weiterhin für den Ausbau für Straßenzwecke zur Verfügung stehen. Damit sei eine Zwischennutzung oder ein Verkauf ausgeschlossen. Eine Änderung des IST-Zustandes ist somit nicht absehbar.

Auf dem Grundstück steht ein heruntergekommenes Gebäude, welches verfällt. Es besteht eine akute Einsturzgefahr.

In den Abendstunden und am Wochenende kann man beobachten und riechen, dass Jugendliche das Gebäude nutzen, um heimlich Drogen zu konsumieren.

Um das Gefahrenpotenzial durch das einsturzgefährdende Gebäude zu begegnen, ist das Gebäude zeitnah abzureißen oder so zu sichern, dass ein unbefugtes Betreten verhindert werden kann.

Der Regionalausschuss möge beschließen:

Petitum/Beschluss

Die zuständige Fachbehörde

  1. wird gebeten zu prüfen, ob das Gebäude auf dem Grundstück Olewischtwiet 26a abzureißen ist oder,
  1. welche Möglichkeiten bestehen das Gebäude gegen unbefugtes Betreten zu sichern.
  1. wird gebeten, dem Regionalausschuss mitzuteilen, warum ein Abriss nicht möglich ist.
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

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