Verkehrsuntersuchung Haldesdorfer Straße, Werner-Otto-Straße, Bramfelder Chaussee Beschlussvorlage des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft
Im Ausschuss Wirtschaft und Verkehr am 25.04.2019 wurde, nach Erläuterung der Verkehrsanalyse vom Ingenieurbüro SBI zu den geplanten Bauvorhaben Bramfelder Spitze und Moosrosenweg, einstimmig folgender Beschluss gefasst:
Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss beschließt, den nächsten für Verkehr zuständigen Ausschuss in seiner ersten Sitzung zu bitten, gemeinsam mit der Fachamtsleitung Management des öffentlichen Raumes ein Verfahren für den Umgang mit der Verkehrsmehrbelastung durch die Bebauung der Bramfelder Spitze und die Auswirkungen auf die Haldesdorfer Straße und die daraus abzuleitenden Maßnahmen zu besprechen.
In der Sitzung am 25.04.2019 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass sich das Bezirksamt derzeit noch eine abschließende Meinung bilde.
Es besteht weiterhin eine hohe Verkehrsbelastung u.a. an der Kreuzung Haldesdorfer Straße / Werner –Otto- Straße (siehe auch Verkehrszählungen am 24.10.2019 und im Januar 2020). Die mangelnde Koordinierung mit den neuen Verkehren, die sich aus der Bebauung der Bramfelder Spitze und dem Bebauungsplänen aus dem Moosrosenweg ergeben werden (u.a. neue Parkhäuser an der Haldesdorfer Straße), ist eine weitere Belastung des Verkehrs zukünftig zu erwarten.
Der Bebauungsplan Bramfeld 72 und Bramfeld 71 (Moosrosenquartier) kommt in einer Verkehrsprognose zu rund 3200 Nutzungen durch Neuverkehre pro Tag und der Bebauungsplan Bramfeld 65 an der Bramfelder Spitze ist mit einer Verkehrsbelastung von 800 Neuverkehren pro Tag in der Prognose ausgewiesen.
Diese prognostizierten Zahlen kommen zu den ohnehin starkbelasteten Verkehren in der Haldesdorfer Straße und der Werner - Otto - Straße hinzu.
Zusätzlich werden die Bramfelder Straße, die Werner-Otto-Straße und die Haldesdorfer Straße im Rahmen der Lärmaktionsplanung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie laufend untersucht (siehe auch Lärmkarte Hamburg).
Die zusätzlichen Verkehr wirken sich auch auf die Lärmbelastung und auf die Luftreinhaltung der Straßen aus.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n