20-4346

Verkehrssicherheit in Duvenstedt und Ohlstedt herstellen Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.04.2017 (Drs. 20-4183)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

-          Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 01.06.2017 zur Kenntnis genommen und überweist sie zur Kenntnisnahme in den Regionalausschuss Walddörfer.

 

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die zuständige Behörde wird gebeten, in Straßenverlauf Duvenstedter Damm (ab Kreisverkehr Ortseingang ) , Schleusenredder und Alsterblick bis Bredenbekstraße eine Verkehrsstärkenzählung durchzuführen. Bitte die Anzahl der Fahrzeuge pro Werktag und den Anteil des Schwerlastverkehres angeben.
  2. Im angeführten Straßenverlauf bitte durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde Geschwindigkeitsmessungen durchführen.
  3. Dem Ausschuss Wirtschaft und Verkehr über die Verkehrszählung und der Geschwindigkeitsmessung zu berichten.

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):

Zu 1.:

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation plant, noch vor den hamburgischen Sommerferien an einem repräsentativen Werktag voraussichtlich an folgenden Querschnitten und Knotenpunkten Kfz-Zählungen durchzuführen:

Duvenstedter Damm, östlich Kreisverkehr Lohe

Duvenstedter Damm / Trilluper Weg

Duvenstedter Damm / Duvenstedter Triftweg

Schleusenredder / Specksalredder

Schleusenredder / Alsterblick

Alsterblick, nordwestlich Bredenbekstraße.

 

Die Zählergebnisse werden der Bezirksversammlung Wandsbek nach erfolgter Auswertung in einer anschaulichen Darstellung zugesandt werden.

 

Zu 3.:

Die Bezirksversammlung Wandsbek wird gebeten, nach Vorlage die Zählergebnisse (s. zu 1.) dem Ausschuss Wirtschaft und Verkehr zuzuleiten.

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS):

Zu 2.:

Im Februar dieses Jahres haben das Polizeikommissariat 35 und die Verkehrsdirektion unab-hängig voneinander Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt:

In der Zeit von Dienstag 14.02.17 – Freitag 17.02.17 hat das PK 35 durchgängig eine verdeckte, nicht repressive Geschwindigkeitsmessung in der Straße Alsterblick durchgeführt. Bei der Auswertung der gemessenen Geschwindigkeiten wird grundsätzlich der V85%- Wert betrachtet. Dieser Wert bildet die Geschwindigkeit ab, die von 85 % der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird. Er betrug im fraglichen Zeitraum 56 km/h.

Am Freitag 17.02.17 in der Zeit von 14:35 Uhr bis 17:15 Uhr hat die Verkehrsdirektion ebenfalls in der Straße Alsterblick eine repressive Geschwindigkeitsmessung mit einem Radarfahrzeug durchgeführt. In dem angegebenen Zeitraum wurden 867 Fahrzeuge angemessen, dabei über-schritten 23 Fahrzeuge den eingestellten Grenzwert von 59 km/h. Die hier festgestellte Höchst-geschwindigkeit betrug 66 km/h.

Alle hier festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen lagen im Verwarngeldbereich.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n