Verkehrssicherheit in Duvenstedt und Ohlstedt herstellen Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.04.2017 (Drs. 20-4183)
- Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss hat die Vorlage in seiner Sitzung am 01.06.2017 zur Kenntnis genommen und überweist sie zur Kenntnisnahme in den Regionalausschuss Walddörfer.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):
Zu 1.:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation plant, noch vor den hamburgischen Sommerferien an einem repräsentativen Werktag voraussichtlich an folgenden Querschnitten und Knotenpunkten Kfz-Zählungen durchzuführen:
•Duvenstedter Damm, östlich Kreisverkehr Lohe
•Duvenstedter Damm / Trilluper Weg
•Duvenstedter Damm / Duvenstedter Triftweg
•Schleusenredder / Specksalredder
•Schleusenredder / Alsterblick
•Alsterblick, nordwestlich Bredenbekstraße.
Die Zählergebnisse werden der Bezirksversammlung Wandsbek nach erfolgter Auswertung in einer anschaulichen Darstellung zugesandt werden.
Zu 3.:
Die Bezirksversammlung Wandsbek wird gebeten, nach Vorlage die Zählergebnisse (s. zu 1.) dem Ausschuss Wirtschaft und Verkehr zuzuleiten.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Zu 2.:
Im Februar dieses Jahres haben das Polizeikommissariat 35 und die Verkehrsdirektion unab-hängig voneinander Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt:
In der Zeit von Dienstag 14.02.17 – Freitag 17.02.17 hat das PK 35 durchgängig eine verdeckte, nicht repressive Geschwindigkeitsmessung in der Straße Alsterblick durchgeführt. Bei der Auswertung der gemessenen Geschwindigkeiten wird grundsätzlich der V85%- Wert betrachtet. Dieser Wert bildet die Geschwindigkeit ab, die von 85 % der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird. Er betrug im fraglichen Zeitraum 56 km/h.
Am Freitag 17.02.17 in der Zeit von 14:35 Uhr bis 17:15 Uhr hat die Verkehrsdirektion ebenfalls in der Straße Alsterblick eine repressive Geschwindigkeitsmessung mit einem Radarfahrzeug durchgeführt. In dem angegebenen Zeitraum wurden 867 Fahrzeuge angemessen, dabei über-schritten 23 Fahrzeuge den eingestellten Grenzwert von 59 km/h. Die hier festgestellte Höchst-geschwindigkeit betrug 66 km/h.
Alle hier festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen lagen im Verwarngeldbereich.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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