22-1416

Verkehrssicherheit im Umfeld der Grundschule Nydamer Weg 44 und der Kita Redderblock 43 Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP

Antrag

Letzte Beratung: 30.04.2025 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.2

Sachverhalt

Die Grundschule im Nydamer Weg 44 und die unmittelbar angrenzende Kita im Redderblock 43 befinden sich in einer Tempo-30-Zone. Vor dem Schulgelände befinden sich zwei Fahrbahneinengungen, von denen die Einengung direkt vor dem Haupteingang zudem das Queren der Fahrbahn erleichtern soll. Bei dem Schulstandort und der benachbarten Kita handelt es sich um einen örtlichen Schwerpunkt im Hinblick auf so genannte Elterntaxis. Gleichzeitig herrscht vor Ort hoher Parkdruck. Durch die bauliche Nähe der Fahrbahnverengungen zum Einmündungsbereich Stolper Stre sind die Sichtbeziehungen an dieser Stelle stark eingeschränkt.

Am 16. Juni 2023 wurde von der unteren Straßenverkehrsbehörde im PK38 im Bereich Nydamer Weg 44 und gegenüber daher ein beidseitiges Haltverbot angeordnet. Das PK 38 schrieb dazu (BV-Drs. 21-8007): „Begründet wurde die Anordnung mit der speziellen, örtlichen Verkehrssituation, zur Verbesserung der Sichtbeziehungen und um Begegnungsverkehr / Ausweichverkehr zuermöglichen. Regelmäßige Ausweichmanöver des Fahrverkehrs auf den Gehweg trotz dort herrschendem Fußnger- und Radfahrverkehr, vornehmlich durch Schüler der dort befindlichen Grundschule, und hieraus resultierenden Gefahrensituationen sollten zudem unterbunden werden.“ Bereits am 21. August 2023 erfolgte auf Veranlassung der oberen Straßenverkehrsbehörde/Amt A4 wieder eine Wegordnung dieser Haltverbote. Stattdessen wurden zwei jeweils 7 Meter lange Grenzmarkierungen angeordnet. Näheres dazu in BV-Drs. 21-8007.

Es ist zweifelhaft und bedarf rund 1 ½ Jahre nach dieser Entscheidung einer erneuten Beurteilung, ob sie mit Blick auf die notwendige unfallpräventive Verkehrslenkung und -steuerung im Umfeld der Grundschule ausreichend ist und ggf. welche Maßnahmen sinnvoll und erforderlich sind, um die Verkehrssicherheit vor Ort zu erhöhen.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für dieBezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Das Bezirksamt Wandsbek (Fachamt Management des öffentlichen Raums) und die Behörde für Inneres und Sport (obere Straßenverkehrsbehörde/Amt A4, zentrale Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsdirektion 5 und die untere Straßenverkehrsbehörde/PK 38) werden gebeten, im Umfeld der Grundschule Nydamer Weg 44 und der Kita Redderblock 43 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Regionalausschusses Rahlstedt, der Schulgemeinschaft, der Kita und der Nachbarschaft einen Ortstermin durchzuführen. Bei dem Ortstermin soll es in Anlehnung an das bürgerschaftliche Ersuchen aus der Bürgerschaftsdrucksache 22/16066 darum gehen, die Verkehrsabläufe vor Ort zu überprüfen und

  • Sicherheitsdefizite zu identifizieren und zu prüfen, wie diese beseitigt werden können,
  • wenn erforderlich Möglichkeiten zu prüfen, die morgendliche und nachmittägliche Bring- und Abholsituation zu entzerren,
  • dabei besondere Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Schülerinnen und Schülern, dem Schulpersonal und der Nachbarschaft zu berücksichtigen,
  • darauf aufbauend ein verkehrliches Konzept für den Schul- und Kitastandort unter Beteiligung der Anwohnenden zu entwickeln, deren Umsetzbarkeit zu prüfen und bei positivem Prüfergebnis entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Die Ergebnisse, die nach dem Ortstermin seitens des Bezirksamt Wandsbek und / oder der Behörde für Inneres und Sport erarbeitet werden, sind dem Regionalausschuss zur Kenntnis zu geben.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Nydamer Weg Stolper Str.

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