Verkehrssicherheit im Umfeld der Grundschule Nydamer Weg 44 und der Kita Redderblock 43 Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.05.2025 (Drs. 22-1416.1)
Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.6
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt Wandsbek (Fachamt Management des öffentlichen Raums) und die Behörde für Inneres und Sport (obere Straßenverkehrsbehörde / Amt A4, zentrale Straßenverkehrsbehörde / Verkehrsdirektion 5 und die untere Straßenverkehrsbehörde / PK 38) werden gebeten, im Umfeld der Grundschule Nydamer Weg 44 und der Kita Redderblock 43 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Regionalausschusses Rahlstedt, der Schulgemeinschaft, der Kita und der Nachbarschaft einen Ortstermin durchzuführen. Bei dem Ortstermin soll es in Anlehnung an das bürgerschaftliche Ersuchen aus der Bürgerschaftsdrucksache 22/16066 darum
gehen, die Verkehrsabläufe vor Ort zu überprüfen und
Die Ergebnisse, die nach dem Ortstermin seitens des Bezirksamt Wandsbek und / oder der
Behörde für Inneres und Sport erarbeitet werden, sind dem Regionalausschuss zur Kenntnis zu
geben.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Der Ortstermin wird organisiert/abgestimmt und über BVG an die Teilnehmenden versendet. Die Ergebnisse des Termins werden dem Regionalausschuss über eine entsprechende Mitteilungsvorlage vorgelegt.
Stellungnahme des PK 38:
Aufgrund der in der Beschlussempfehlung enthaltenen Bitte wurde die Verkehrssituation im Rahmen eines Vor-Ort-Termins geprüft und bewertet. Dabei stellten der Unterzeichner sowie ein Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 38 fest, dass im Bereich der Grundschule Nydamer Weg 44 / Stolper Straße sowie im Redderblock 43 (Kita Ankerplatz) ausreichende Sichtbeziehungen im Begegnungsverkehr bestehen. Bei verkehrsgerechtem Verhalten der Verkehrsteilnehmenden ist daher nicht mit einer Gefährdung Dritter zu rechnen.
Insbesondere der durchgeführte Rückschnitt des Buschwerks an der Einmündung Stolper Straße / Nydamer Weg sowie an der Fahrbahnverengung im Nydamer Weg (Zufahrt zum Lehrerparkplatz) trägt zu einer freien Sicht bei.
Darüber hinaus ergab eine Recherche in der elektronischen Unfallsteckkarte (EUSKA), dass sich im relevanten Streckenabschnitt in den vergangenen drei Jahren keine Verkehrsunfälle ereignet haben. Daraus lässt sich schließen, dass keine akute Gefährdung durch die bestehende Verkehrsführung vorliegt und daher derzeit keine Änderungen erforderlich erscheinen.
Die von einigen Elternvertreterinnen und -vertretern sowie Bezirkspolitikerinnen und -politikern und Anwohnenden vor Ort als „brenzlig“ beschriebenen Situationen im Begegnungsverkehr sind nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde überwiegend auf individuelles Fehlverhalten einzelner Kraftfahrzeugführender zurückzuführen.
Im Rahmen der Verkehrssicherheit besteht aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde jedoch die Notwendigkeit, gegenüber der Einfahrt zum Lehrerparkplatz auf dem dortigen Fußgängerweg Pfosten setzen zu lassen. Ausschlaggebend hierfür war die Feststellung, dass Autofahrende beim Begegnungsverkehr auf den Fußweg ausweichen, um den Entgegenkommenden Platz zu schaffen. Hierdurch kann es zu einer Gefährdung der Fußgänger, insbesondere der Schülerinnen und Schüler, kommen.
Als begleitende Maßnahme wird es als erforderlich erachtet, eine Halteverbotstrecke (VZ 283) mit zeitlicher Begrenzung (Mo–Fr, 7-9 Uhr) einzurichten. Siehe hierzu beigefügtes Dokument.
Die entsprechenden Anordnungen werden zeitnah gefertigt und zur Abstimmung an das Bezirksamt gesandt.
Die vom Elternrat der Schule Nydamer Weg vorgetragene Idee eines organisierten Gruppenfußweges („Laufbus“) wird von der Straßenverkehrsbehörde befürwortet und im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Federführend und Ansprechpartner für den Elternrat ist jedoch die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB).
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Maßnahme Halteverbotsstrecke
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