Verkehrssicherheit im Meiendorfer Weg Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen
Letzte Beratung: 15.05.2024 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.3
Kraftfahrende beklagen, dass im Meiendorfer Weg am Fahrbahnrand geparkt wird. Dies ist allerdings grundsätzlich zulässig und insoweit auch nicht zu beanstanden. Jedoch in der leichten Kurvenstrecke des Meiendorfer Wegs, ca. in Höhe der Hausnummern 23 bis 29, käme es häufig zu brenzligen Situationen:
Auf der Kurveninnenseite parken dort häufig Autos, die man (durch die Kurve) bei einer Fahrt in Richtung Nordlandweg erst relativ kurzfristig sieht und deshalb teils relativ stark bremsen muss. Auch ist die Einsehbarkeit des Gegenverkehrs nicht besonders gut (aufgrund der Kurve), und so kommt es öfters vor, dass bei einer Fahrt in Richtung Volksdorf noch Autos auf der rechten Spur (beim Überholen der links parkenden Autos) entgegenkommen, da diese den Gegenverkehr aufgrund der besagten Autos und der Kurve der Straße nicht sonderlich gut einsehen können.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt beschließen, der Bezirksversammlung Wandsbek als Beschluss zu empfehlen:
Beschluss:
Der zuständigen Behörde wird empfohlen zu prüfen, ob eine Haltverbotsstrecke im Meiendorfer Weg, im Bereich der Kurve, ca. in Höhe der Hausnummern 23 bis 29, aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs erforderlich ist, und ggf. eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung zu treffen.
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