Verkehrsberuhigung für den Rahlstedter Dorfplatz Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024 (Drs. 21-8980.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt und die zuständige Fachbehörde werden gebeten,
1. Zu prüfen, wie und ob für die Straße Rahlstedter Dorfplatz die Umsetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Verkehrszeichen 325.1 eingerichtet werden kann oder alternativ
2. Eine Tempo-30-Zone (Verkehrszeichen 274.1 eingerichtet werden kann.
Sofern die Umsetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches möglich ist und dazu bauliche Maßnahmen erforderlich sind, wird das Bezirksamt gebeten diese in das Arbeitsprogramm zur Umsetzung aufzunehmen und diese umzusetzen. Die Fachbehörde wird in diesem Fall gebeten die
Verkehrszeichen für einen verkehrsberuhigten Bereich nach Umsetzung notwendiger baulicher Maßnahmen anzuordnen.
Wenn nur eine Umsetzung einer Tempo-30-Zone möglich ist, wird die zuständige Fachbehörde
gebeten diese anzuordnen und umzusetzen.
Das Polizeikommissariat 382, als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung folgendermaßen Stellung:
Zu 1. und 2.
Gemäß der Fachanweisung Verkehrsberuhigung 1/95 liegt die grundsätzliche Entscheidungsbefugnis darüber, ob verkehrsberuhigende Maßnahmen eingerichtet und welche baulichen und gestalterischen Maßnahmen zu deren Umsetzung getroffen werden, bei den Straßenbaulastträgern.
Bei Vorlage einer entsprechenden Planung würde seitens der Straßenverkehrsbehörde eine Prüfung hinsichtlich die Verkehrssicherheit betreffender Aspekte erfolgen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt nimmt den Beschluss in den Maßnahmenspeicher des Arbeitsprogramms auf.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n