21-2996.1

Vergabe von Sondermitteln - Radsport-Gemeinschaft Hamburg von 1893 e.V.

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.06.2021
Sachverhalt

 

-          Die ursprüngliche Drs. 21-2996 wurde im Bereich Anmerkung um weitere Hinweise ergänzt.

 

 

1. Antragsteller:

Radsport-Gemeinschaft Hamburg von 1893 e.V.

2. Vorhaben:

die Erweiterung der BMX-Race-Track /Bau Trainingsstartanlage auf vorhandemem Gelände Neusurenlannd 66, 22159 Hamburg

 

 

3. Antrag vom:

05.02.2021

4. Beantragter Zuschuss:

36.090,22 €

5. Eigenanteil:

1.900,00 €

5.1 davon Eigenmittel:

1.900,00 € (5%)

5.2 davon Drittmittel

0,- €

5.3 davon Spenden

0,- €

5.4 davon Erlöse

    0,00 €

 

 

 

Anmerkung:

Diese Beschlussvorlage ersetzt die Drucksache 21-2996, um die seitens des Ausschusses für Haushalt und Kultur aufgeworfenen Fragen zu beantworten:

 

Seitens des Ausschusses besteht Unklarheit über die Herkunft und mögliche Schadstoffbelastung des auf dem Gelände der BMX-Anlage aufgebrachten Bodens. Zudem sei eine mit der Errichtung der zusätzlichen Anlage verbundene Gesundheitsgefahr durch Schadstoffe oder eine Absackung des Erdreiches auszuschließen.

 

Die Verwaltung verweist auf die Drucksache 19-3181 und nimmt zu den vom Ausschuss benannten Punkten wie folgt Stellung:

 

  1. Welche Gefahr geht durch eine etwaige Schadstoffbelastung von der zusätzlichen Erde aus?

 

Das für die Aufschüttung der neuen Trainingsanlage verwendete Erdreich stammt aus Aushubarbeiten für die Errichtung einer neuen Sportstätte des SC Condor im Berner Heerweg und wurde auf einem angrenzenden Grundstück der BMX-Anlage zwischengelagert. Das Erdmaterial wurde am 01.06.2021 durch eine externe Firma beprobt. Das Analyseergebnis steht noch aus. Sollte dieses bis zum 08.06.2021 vorliegen, dann wird das Ergebnis mündlich in der Ausschusssitzung bekanntgegeben.

 

  1. Welche Gefahr geht durch eine mögliche Schadstoffbelastung vom Boden der Anlage aus?

 

Von dem Boden der Anlage geht keine Gefahr aus, da auf dem ehemaligen Deponiegelände eine zusätzliche Schicht mit unbelastetem Erdreich aufgebracht wurde. Zudem wurde der Boden auf möglich Schadstoffe geprüft. Messwerte der Bodenuntersuchung können der Drucksache 19-3181 entnommen werden (siehe hierzu die Seiten 5 bis 6).

 

Die im Rahmen des Projektes durchgeführten Arbeiten finden nach Aussage des Vereins nur oberflächlich statt. Ein Eingriff in tieferliegende Erdschichten ist nicht zu befürchten. Eine Baugenehmigung aus 2014 für die vorhandene Trainingsanlage liegt dem Verein bereits vor. Bei dem jetzigen Vorhaben handelt es sich um eine funktionale Ergänzung der vorhandenen Sportanlage. Diese steht im Kontext mit der bereits vorliegenden Baugenehmigung.

 

  1. Welche Gefahr geht hinsichtlich der Tragfähigkeit – die Anlage ist auf einer ehemaligen Mülldeponie errichtet – vom Boden aus?

 

Die geplante Erweiterungsstrecke befindet sich im Randbereich des ehemaligen Deponiegeländes und nicht direkt oberhalb der verfüllten Tongrube. Eine Bodenabsackung der gesamten Anlage konnte seit dem Bestehen der BMX-Anlage nicht beobachtet werden.

 

 

Tatbestandsmerkmal

ja

nein

Zuwendung über 800,- Euro

x

 

Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises

x

 

Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt

x

 

Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung

x

 

 

Konsumtive Mittel    Investive Mittel

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss für Haushalt und Kultur wird um Beschlussfassung gebeten.

 

Anhänge

Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]