Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - Kulturzentrum Wandsbek e.V.
1.Antragsteller: |
Kulturzentrum Wandsbek e.V. |
2.Vorhaben: |
Gewährleistung des lfd. Betriebes Kulturschloss Wandsbek und „Welcome to Wandsbek“ im Bereich Stadtteilarbeit und Stadtteilentwicklung (NEU) für die Zeit vom 01.01.-31.12.2024 |
3.Antrag vom: |
28.08.2023 und 29.09.2023 |
4.Beantragter Zuschuss: |
143.704,21 EUR |
5.Eigenleistung: |
keine |
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren wurden dem Kulturzentrum e.V. Projektmittel aus dem Quartiersfonds zur Stabilisierung und Versteigung soziokultureller Stadtteilarbeit gewährt. Aktuell (für das Jahr 2023) beträgt die Fördersumme 71.266,80€.
Mit dem vorliegenden Antrag haben sich die bisherigen Förderinhalte des Antragstellers verändert (siehe auch Antragsbegründung Seite 6).
Der Antrag wurde um folgende neue Förderaspekte erweitert:
- eine weitere Hausmeisterstelle als „Minijobber“ aufgrund der Vollauslastung des Kulturschlosses von Montag bis Sonntag
- Förderung einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitstelle (32 Std.) für die Durchführung von Integrationsprojekten im Rahmen der Stadtteilkultur- und Stadtteilarbeit[1].
- für die in 2023 aus dem Förderfonds Bezirke (Drs.21-6993.1 v. 12.05.23) bisher geförderten 3 Minijobs für verstetigte Angebote der Unterstützung und Integration im Stadtteil Wandsbek (z. B. Konzert f. Toleranz) werden nun ebenfalls Mittel aus dem Quartiersfonds beantragt.
Darüber hinaus haben sich die Personalkosten (durch Erhöhung des Stellenanteils von 34 auf 38 Std. bei Vermietung, IT, Öffentlichkeitsarbeit etc.) und die Kosten für den Steuerberater (hier von 7.400,00 auf 10.000,00€ für die notwendige Abwicklung der Lohnbuchhaltung) erhöht.
Es wurden keine Eigenmittel angegeben, so dass eine Vollfinanzierung vorliegt, sofern Gelder zur Verfügung gestellt werden.
Bei einer Vollfinanzierung ist eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der
Maßnahme seitens des Ausschusses erforderlich.
.
Unter dem Vorbehalt ausreichender Finanzmittel im Quartiersfonds für das Jahr 2024 wird um Zustimmung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 143.704,21 EUR gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]