21-4103

Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - Interessensgemeinschaft um den Lentersweg e.V. (IGL)

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
02.11.2021
Sachverhalt

1. Antragsteller:

Interessensgemeinschaft um den Lentersweg e.V. (IGL)

2. Vorhaben:

Finanzierung der Geschäftsführungsstelle (01.01.2021 – 31.12.2021)

 

 

3. Antrag vom:

15.10.2021

4. Beantragter Zuschuss:

1.999,68 €

5. Eigenanteil:

0,- €

5.1 davon Eigenmittel:

0,- €

5.2 davon Drittmittel

0,- €

5.3 davon Spenden

0,- €

5.4 davon Erlöse

0,- €

 

 

 

Anmerkung:

 

Es handelt sich um eine Nachbewilligung der Finanzierung der Geschäftsführungsstelle der IGL. Im Rahmen der Drucksache 21-2668 wurden bereits 37.976,76 € bewilligt, im Rahmen der Drucksache 21-3752 weitere 22.752,47 € (Gesamt bisher: 60.729,93 €). Auf Grund der, durch die Verwaltung, finalen Feststellung der Entgeltgruppe der Geschäftsführungsstelle und der finalen Festlegung der Erfahrungsstufe der Stelleninhaberin, i.V.m. der beantragten Verwaltungsgemeinkostenpauschale, den sonstigen anfallenden Sachkosten und notwendigen Umlagen ist eine Erhöhung der Zuwendung um 1.999,68 € auf insgesamt 62.729,61 € beantragt.

Es wurden keine Eigenmittel (Begründung siehe Antrag, Anlage Zweckbeschreibung GF) angegeben, sodass weiterhin eine Vollfinanzierung vorliegt. Bei einer Vollfinanzierung ist eine besondere Begründung zum öffentlichen Interesse an der Maßnahme seitens des Ausschusses erforderlich.

 

Tatbestandsmerkmal

ja

nein

Zuwendung über 800,- Euro

X

 

Monetäre Leistung ggü. einer Stelle außerhalb des Kernbilanzierungskreises

X

 

Die Zuwendung wird zur Erfüllung eines bestimmten wirtschafts-, sozial- oder gesellschaftspolitischen Zwecks gewährt

X

 

Aus der Gewährung erwächst eine mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, verbunden mit einem Rückerstattungsanspruch im Falle der Nichterfüllung

 

x

 

Konsumtive Mittel    Investive Mittel

 

 

Petitum/Beschluss

Die Erhöhung der Antragssumme für die Finanzierung der Geschäftsführungsstelle um 1.999,68 € wird, i.S. der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung der IGL, befürwortet.

 

Anhänge

Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]