Vergabe von Mitteln aus dem Quartiersfonds - Bürgerhaus Meiendorf e.V. (BIM)
Letzte Beratung: 07.05.2024 Ausschuss für Haushalt und Kultur Ö 10.2
1.Antragsteller: |
Bürgerhaus Meiendorf e.V. (BIM) |
2.Vorhaben: |
Finanzierung von 2 Personalstellen für mehr Stadtteilarbeit in Meiendorf und Rahlstedt für die Zeit vom 01.07.2024 - 31.12.2024 (für 6 Monate) |
3.Antrag vom: |
03.04.2024 |
4.Beantragter Zuschuss: |
51.156,44 EUR |
5.Eigenleistung: |
8.000,00 EUR |
Anmerkung:
Das Bürgerhaus Meiendorf wird seit 2022 bis vorauss. Herbst 2024 aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 (Drs.22/5821 v. 21.09.2021) saniert/modernisiert. Der Antragsteller möchte mit den neuen, attraktiveren und barrierearmen Räumlichkeiten ein erweitertes, bedarfsgerechteres Kursprogramm in der Stadtteilarbeit anbieten.
Das Bürgerhaus plant u.a. lt. Antrag:
- die Etablierung eines niedrigschwelligen Sozial-Cafe´s als Ort der Begegnung
- einen Zuhörkiosk
- den Austausch zwischen Jung und Alt durch Fortbildung von Jugendlichen zu Begleiter/-innen von älteren Menschen
- mehr Angebote für Familien mit kleinen Kindern
Der Antragssteller erhält aus der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur eine institutionelle Förderung. Das Budget dort ist ausgeschöpft. Über die Rahmenzuweisung können keine weiteren, zusätzlichen Personalkosten für Stadtteil(-kultur-)-arbeit zur Verfügung gestellt werden.
Das Bürgerhaus Meiendorf (BIM) erhielt - neben der institutionellen Förderung- in der Zeit vom
01.08.2018 - 31.12.2020 insgesamt 12.744 EUR aus Sondermitteln bzw. Quartiersfonds für eine
geringfügige Büroassistenzstelle.
Für die Erweiterung der Angebote wird nun eine Anschubfinanzierung für
zusätzliches Personal aus dem Quartiersfonds beantragt. Die jährlichen
Personalkosten werden sich damit zukünftig um gut 100.000 EUR erhöhen. Eine
Deckung dieser zukünftig dauerhaften Mehrausgaben wird über die avisierte
Etablierung in die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur (finanziell und fachlich für
Stadtteilarbeit) nicht möglich sein.
Eine alternativ angestrebte Kostendeckung ist nicht erkennbar.
Aufgrund der Umschichtung von Haushaltsmitteln (Drs. 21-8054 v. 05.12.2023
und 21-8128 v. 14.1.2.2023) stehen ausnahmsweise noch Mittel im
Quartiersfonds 2024 zur Verfügung.
Der Ausschuss wird um Beschlussfassung gebeten.
Antragsunterlagen [nicht-öffentlich]
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