Verbesserungsvorschlag Verkehr Eilbektal und Eilenau Eingabe
Liebe Mitglieder der Bezirksversammlung,
ich wende mich an Sie mit einem Anliegen, das mir und vielen anderen Anwohnern am Herzen liegt. In der Straße Eilbektal gibt es erhebliche Probleme mit den hohen Geschwindigkeiten des Autoverkehrs. Diese Straße führt nicht nur am Friedrichsberger Park vorbei, sondern auch an einer Schule, einer Kirche und später als Eilenau an mehreren Spielplätzen. Die derzeitige Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h ist in diesem stark von Fußgängern, Radfahrern und Kindern frequentierten Wohngebiet nicht ausreichend. Die Zweispurigkeit der Straße verleitet viele Autofahrer dazu, zu überholen und die Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Dies führt zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer. Vor kurzem gab es einen schweren Unfall, der die Dringlichkeit dieses Problems unterstreicht und zeigt, wie wichtig es ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit in unserer Nachbarschaft zu gewährleisten. Darüber hinaus leiden einige Anwohner unter dem Verkehrslärm, der sich nicht nur negativ auf die Lebensqualität auswirkt, sondern auch gesundheitliche Folgen wie Stress und Schlafstörungen verursachen kann. Ich bin überzeugt, dass eine Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Eilbektal und in der Eilenau eine effektive und dringend notwendige Maßnahme ist. Eine reduzierte Geschwindigkeit erhöht nachweislich die Verkehrssicherheit, da Autofahrer mehr Zeit zum Reagieren haben und der Bremsweg erheblich verkürzt wird. Studien zeigen, dass bei Tempo 30 das Risiko für schwere Unfälle deutlich sinkt, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer. Gleichzeitig würde die Maßnahme zur Reduzierung des Verkehrslärms beitragen und damit die Lebensqualität in unserem Wohngebiet spürbar verbessern. Darüber hinaus führt ein gleichmäßigerer Verkehrsfluss bei Tempo 30 oft zu einer besseren Verkehrssteuerung und vermeidet abruptes Beschleunigen und Abbremsen, was zusätzlich die Umweltbelastung reduziert. Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht nach §45 (1c) 1 vor, dass innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen anzuordnen sind. § 45 (1) ermöglicht es außerdem aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auch auf Hauptverkehrsstraßen anzuordnen. Ich bitte Sie deshalb, die Voraussetzungen hierfür zu prüfen und die Geschwindigkeitsreduzierung bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen im Voraus und freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Mit besten Grüßen
keine Anlage/n
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