Verbesserungsvorschlag Verkehr Eilbektal und Eilenau (bzgl. Drs. 22-1579) Beschluss der Bezirksversammlung vom 10.07.2025 (Drs. 22-1871)
Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.43
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, die in der Eingabe genannten Maßnahmen nach Abschluss der
aktuellen Baumaßnahmen zu prüfen und dem Ausschuss für Mobilität zu berichten.
Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 31 wie folgt Stellung:
Die Straßen Eilbektal und in Verlängerung Eilenau sind Einbahnstraßen die die Mühlenstraße und Krausestraße im Osten mit den Straßen Kuhmühle und Schürbeker Straße im Westen miteinander verbinden. Sie sind Bezirksstraßen von gesamtstädtischer Bedeutung. Zwischen Grete-Zabe-Weg und Seumestraße verfügt die Straße Eilbektal über einen Fahrstreifen, im übrigen Teil sind die Straßen Eilbektal und Eilenau zweistreifig.
Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 ist eine Beschränkung des fließenden Verkehrs, die eine besondere Gefahrenlage erfordert.
Eine Unfallauswertung ergab, dass in den Straßen Eilbektal und Eilenau keine Unfallhäufungsstellen vorliegen. Einzelne Verkehrsunfälle bzw. Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmenden begründen keine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Daher liegen die rechtlichen Voraussetzungen für Tempo 30 in den Straßen Eilbektal und Eilenau nicht vor.
Einer Gefahrenlage bedarf es gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO nicht bei innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen sozialen Einrichtungen wie Schulen.
An der Anschrift Eilbektal 35 befindet sich eine Schule, die den Betrieb im Schuljahr 2026/2027 wieder aufnehmen wird. Mit Schulbeginn wird dann zwischen Wielandstraße und Maxstraße eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung in der Zeit werktags 6-22 Uhr angeordnet werden.
Geschwindigkeitsmessungen der letzten Jahre zeigten Überschreitungsquoten von 0,2-1,7 %. Das Geschwindigkeitsniveau wird in den Straßen Eilenau und Eilbektal daher als unauffällig bewertet.
Der Abschnitt Eilbektal zwischen Wagnerstraße und Friedrichsberger Straße wurde als eine der lautesten Straßen Hamburgs identifiziert und mit in dem Lärmaktionsplan aufgenommen. Daher ist eine nächtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 vorgesehen. Bevor diese Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden kann, müssen jedoch alle Lichtsignalanlagen (LSA) auf diesem Abschnitt angepasst werden. Dies liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen Brücken und Gewässer (LSBG). Da diese Anpassung an diversen LSA erfolgen muss, kann die Umsetzung noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Anwohnende, die außerhalb dieses Abschnitts wohnen und sich von durch Straßenverkehr verursachten Lärm gestört fühlen, können einen formlosen kostenpflichtigen Antrag auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen bei der VD 51 stellen.
Mit Wiederaufnahme des Schulbetriebs wird eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Eilbektal werktags 6-22 Uhr zwischen Wielandstraße und Maxstraße angeordnet werden.
Zudem ist eine nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Abschnitt Eilbektal zwischen Wagnerstraße und Friedrichsberger Straße vorgesehen, sobald die erforderlichen LSA-Anpassungen erfolgt sind.
Für weitere Geschwindigkeitsreduzierungen liegen die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor.
Das PK 31 wird die Verkehrsverhältnisse vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen ergreifen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.