21-6759.1

Verbesserungsvorschläge des Regionalausschusses Rahlstedt zum geplanten Umbau von ZOB und S4-Bahnhof Rahlstedt Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.04.2023
Sachverhalt

 

-          Der Regionalausschuss Rahlstedt hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 über den interfraktionellen Antrag (Drs. 21-6758) der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU beraten und ihn einstimmig beschlossen (bei Abwesenheit der FDP-Fraktion).

 

Im Bereich des Bahnhofs Rahlstedt werden derzeit zwei Vorhaben miteinander verzahnt: zum einen der Umbau der Bahnanlagen für die Einrichtung der S4 durch die Deutsche Bahn AG und zum anderen die Ertüchtigung des ZOB Rahlstedt im Rahmen des Hamburg-Takts durch die Hamburger Hochbahn AG und das Bezirksamt Wandsbek. Beide Projekte werden getrennt voneinander, allerdings in engem Austausch der Beteiligten, geplant und umgesetzt. Die aktuellen Projektsachstände wurden dem Regionalausschuss Rahlstedt in seiner Sitzung am 22. Februar 2023 von Vertretern der BVM, der DB und der HOCHBAHN vorgestellt. Aus der Diskussion mit anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sowie den Fraktionen der Bezirksversammlung ergaben sich folgende Punkte, die der Regionalausschuss den am Umbau Beteiligten mitgeben möchte und um Verbesserungen der Planung bittet:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung bittet BVM, DB, HOCHBAHN und das Bezirksamt Wandsbek im Rahmen des geplanten Umbaus von ZOB und S4-Bahnhof Rahlstedt sowie darüber hinaus folgende Punkte zu prüfen:

 

  1. Einrichtung einer barrierefreien öffentliche Toilettenanlage mit 7x24 Stunden Öffnungszeit ebenerdig auf dem ZOB-Gelände, damit auch mobilitätseingeschränkte Menschen unabhängig von der Verfügbarkeit der Aufzüge eine öffentliche Toilette erreichen können. Geprüft werden sollte die Erweiterung des geplanten HOCHBAHN-Betriebsgebäudes um eine solche öffentliche Toilette. Sollte dies nicht möglich sein, dann in der näheren Bahnhofs-Umgebung. In der Vergangenheit teilten Bürger:innen im Regionalausschuss wiederholt ihr Anliegen mit, dass die vorhandenen öffentlichen Toiletten im Ortskern Rahlstedt nicht ausreichend barrierefrei sind. Die vorhandene öffentliche Toilette in der Unterführung könnte im Gegenzug ausschließlich als Markttoilette genutzt werden.

 

  1. Installation einer PV-Anlage auf den ZOB-Überdachungen, zusätzlich zur Dachbegrünung, ggf. unter Einbeziehung von Hamburg Energie Solar GmbH oder eines anderen geeigneten Investors/Betreibers.

 

  1. Erweiterung der bislang geplanten zusätzlichen 48 Fahrradstellplätze in B+R-Doppelstockgaragen um insgesamt mindestens 200 überdachte und teilweise abschließbare Fahrrad-Stellplätze. Ob ein möglicher Bedarf darüber hinaus besteht, soll geprüft werden. Hierfür sind ggf. auch weitere Standorte im Umfeld der Zugänge zum S4-Bahnhof zu prüfen. Zu prüfen ist außerdem, ob hierfür Finanzmittel über das neue Förderprogramm der Bundesregierung zur Planung und dem Bau neuer Fahrradparkhäuser bzw. Fahrradsammelschließanlagen genutzt werden können.

 

  1. Einrichtung eines hvv-Switchpunktes für CarSharing-Anbieter (stationsbasiert und Freefloater) im Umfeld des Bahnhofs Rahlstedt, ggf. in einem hierfür zu reservierenden Bereich im P+R-Haus Doberaner Weg.

 

  1. Es sollte noch einmal wohlwollend geprüft werden, ob ein weiterer ebenerdiger Übergang für Fußgänger mittig im nordöstlichen Bereich des ZOB zur Fußgängerzone Rahlstedter Bahnhofstraße ermöglicht werden kann, und zwar in Richtung der Durchgänge entweder zwischen Commerzbank und Reformhaus oder zwischen Dönerimbiss und Eiscafé unter Beibehalt der geplanten Liefer-, Lade- und Kiss&Ride-Zone.. Der bislang geplante ebenerdige Übergang im Nordosten der Busanlage ist sinnvoll, da so im Störungsfall die beiden Aufzüge auch alternativ genutzt werden können, führt allerdings nicht direkt in die Fußgängerzone, was aber mit Blick auf deren Belebung anzustreben wäre.

 

  1. Überprüfung des Projekts und ggf. Überarbeitung der Planung insgesamt hinsichtlich der Barrierefreiheit - auch wenn dies Abstriche im architektonischen Konzept bedeutet. Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf umfassende Teilhabe.

 

  1. Langfristig sollte ein behindertengerechter Umbau der sogenannten „Schnecke“ als barrierefreier Zugang zur Unterführung erfolgen. Die bisherige Steigung der „Schnecke“ ist nach DIN zu steil für Menschen im Rollstuhl.

 

  1. Langfristig sollte zudem der Fußweg am südlichen Zugang Amtsstraße neben dem Lederwarengeschäft durch Grundstücksankauf verbreitert werden, um an dieser Stelle eine ausreichende Fußwegbreite und einen Radfahrstreifen zu ermöglichen.

 

  1. Dem Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah über die Prüfung der Punkte 1 bis 8 zu berichten und ihm im Übrigen regelmäßig über den Projektstand zu informieren.

 

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