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Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich Hunderennbahn/ Boltwiesensiedlung Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 03.12.2025 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.5

Sachverhalt

Im Bereich der Boltwiesensiedlung, insbesondere im Abschnitt der Straße an der Hunderennbahn, wurde vor einiger Zeit eine Fahrbahnvertiefung durch Asphalt begradigt. Diese Maßnahme hat zur Folge, dass Fahrzeuge und insbesondere der Bus der Linie 29, der im 15-Minuten-Takt durch die Siedlung fährt, die Strecke nun deutlich schneller befahren.

hrend zuvor die Unebenheit in der Fahrbahn eine natürliche Geschwindigkeitsbegrenzung bewirkte, ist nun keine dämpfende Wirkung mehr vorhanden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 50 km/h, was für den schmalen, unübersichtlichen Straßenabschnitt mit angrenzender Wohnbebauung, Fußngerverkehr und dem Zugang zum Naturschutzgebiet Hohnerkamp / Stellmoorer Tunneltal als zu hoch empfunden wird.

Hinzu kommt, dass die Straße trotz des Anliegerverkehrsgebots regelmäßig auch von Durchgangsverkehr genutzt wird. Besonders gefährlich ist die Situation für Fußngerinnen und Fußnger, die aus Richtung des Naturschutzgebiets auf die Straße treten. Ein klar abgegrenzter oder gesicherter Fußweg ist nicht vorhanden, sodass Kinder, Spaziergänger und Hundebesitzer unmittelbar auf die Fahrbahn gelangen.

Da der Weg stark von Anwohnerinnen und Anwohnern, Familien und Besuchern des Naherholungsgebiets genutzt wird, besteht hier eine erhebliche Gefährdungslage. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit erscheint eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeit sowie eine optische oder bauliche Kennzeichnung des Fußngerbereichs dringend geboten.

Der Regionalausschuss Rahlstedt empfiehlt der Bezirksversammlung zu beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich der Straße an der Hunderennbahn, insbesondere zwischen der Brücke und dem Zugang zum Naturschutzgebiet in der Nähe der Boltwiesensiedlung, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 20 km/h angeordnet werden kann.
  1. Das Bezirksamt Wandsbek wird zudem gebeten zu prüfen, ob eine Fußngerkennzeichnung durch Markierungen oder Beschilderung mit dem Hinweis „Achtung Fußnger“ angebracht werden kann, um auf die Querung des Weges aus dem Naturschutzgebiet hinzuweisen.
  1. Das Bezirksamt Wandsbek wird zudem gebeten zu prüfen, ob eine bauliche Maßnahme zur Verlangsamung des Verkehrs umgesetzt werden kann.
  1. Über das Ergebnis der Prüfung sowie mögliche Maßnahmen soll dem Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah berichtet werden.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge
Lokalisation Beta
Naturschutzgebiet Stellmoorer Tunneltal Rahlstedt

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