22-1639

Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Volksdorfer Ortskern Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.05.2025 (Drs. 22-1585)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 12.06.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.7

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung eines Fahrradstreifens oder sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrende im Volksdorfer Ortskern möglich sind.

Die Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt zu der Beschlussempfehlung Stellung:

Aufgrund meiner Anwesenheit im Regionalausschuss gehe ich davon aus, dass es sich bei dem hier bezeichneten „Volksdorfer Ortskern“ um den Einbahnstraßenzug Im Alten Dorfe von der Straße Wiesenhöfen bis zur Claus-Ferck-Straße und die Claus-Ferck-Straße bis zum Uppenhof handelt. Auf diesen Bereichbezieht sich meine Stellungnahme.

Ein Radfahrstreifen hat gemäß der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) eine Regelbreite von 1,85 m. Selbst ein Fahrradschutzstreifen benötigt danach noch eine Regelbreite von 1,50 m. Bei einer Gegenläufigkeit, wie sie in dem besagten Abschnitt vorliegt, wären eine Breite von 2,50 bis 3,00 m erforderlich. Der Straßenzug hat, selbst unter Wegfall aller Parkstände am linken Fahrbahnrand in der Claus-Ferck-Straße (inklusive der Ladezone und der Sonderparkplätze für Schwerbehinderte), nur eine Breite von 5,60 bis 6,00 m. Die Fahrbahnbreite ist folglich nicht ausreichend, um gegenläufigen Radverkehr weder über zwei Radfahrstreifen oder Fahrradschutzstreifen noch über einen gegenläufigen Radfahrstreifen oder Fahrradschutzstreifen abzuwickeln.

Eine derartige Radverkehrsanlage bedürfte einer Planung durch das zuständige Bezirksamt, welche dann auch die Schrägparkstände auf der nördlichen Seite des Straßenzuges mit einbeziehen müsste.

Das PK 35 würde eine derartige Planung konstruktiv begleiten, sieht jedoch aus Sicht der Verkehrssicherheit keine zwingende Notwendigkeit dafür. Nach einer aktuellen Verkehrsunfallauswertung kam es in den letzten drei Jahren in dem besagten Straßenzug lediglich zu drei Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Radfahreden. In zwei Fällen stürzten die Radfahrer ohne Fremdeinwirkung und in einem Fall wurde ein Lkw-Fahrer auf der Fahrbahn von einem Radfahrer angefahren, nachdem dieser sein Fahrzeug verlassen hatte.

Sollte sich in Zukunft durch die Gegenläufigkeit eine Gefährdung ergeben, wäre unter den jetzigen baulichen Voraussetzungen als erste Maßnahme die Freigabe der Einbahnstraße für Radfahrende in Gegenrichtung wegzuordnen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.06.2025
Ö 14.7
Lokalisation Beta
Claus-Ferck-Straße Uppenhof

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