Verbesserung der Hygienesituation im Grünstreifen südlich des Treffpunkts Großlohe durch Aufstellen einer Toilette im Park und Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Anwohnerinnen und Anwohner Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.06.2023 (Drs. 21-7186)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten, mobile Toiletten (Dixieklos) probehalber für einen befristeten Zeitraum aufzustellen oder auf die SAGA zuzugehen mit der Bitte die Nutzung eines vorhandenen Waschhauses im Großlohering 25-27 als Toilettenhaus zu prüfen und eine Grillregelung zu erlassen, welche das Grillen im Park ausschließlich an der ausgewiesenen Feuerstelle gestattet und eine zweite solche Feuerstelle mit ca. 100 Meter Abstand einzurichten. Des Weiteren wird darum gebeten, dies mit gut sichtbaren Schildern kenntlich zu machen und entsprechende Container für die Deponierung der heißen Asche und des
Unrats aufzustellen.
Die Beamtinnen und Beamten des PK 38 werden gebeten,
• mit Anwohnerinnen und Anwohnern noch intensiver ins Gespräch zu kommen und sie von der Gefahrlosigkeit eines Beschwerdeanrufs bei Lärm- und sonstiger Belästigung zu überzeugen
• Die Präsenz durch bürgernahe Beamtinnen und Beamte und Streifenwagen vor allem in den Abendstunden zu erhöhen, um so das Sicherheitsgefühl der Bewohnerinnen und Bewohner von Großlohe zu verbessern.
Dem Regionalausschuss Rahlstedt möge zeitnah über das Ergebnis berichtet werden.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und des Bezirksamtes Wandsbek zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Eine probehalbere Aufstellung von Dixi-Toiletten wird von der Abteilung Stadtgrün des Bezirksamtes Wandsbek nicht befürwortet. Es besteht in zahlreichen Grünanlagen im Bezirk Wandsbek der Wunsch nach Toiletten. Dieser Wunsch muss Hamburg weit betrachtet werden.
Die BUKEA sieht in Dixi-Toiletten keine adäquate Alternative zu herkömmlichen fest errich-teten Toilettenanlagen. Es bestehen grundsätzliche Bedenken gegen eine Betreibbarkeit in Grünanlagen, da Dixi-Toiletten erfahrungsgemäß vandalismusgefährdet – etwa durch Umstoßen der Mobiltoilette – sind.
Die Aufstellung von Grillkohlebehältern durch die SRH kann erfolgen, sofern die Installation dieser fest installierten Behältnisse baulich möglich ist und die Grillzonen („Feuerstellen“) in bezirklicher Zuständigkeit als solche offiziell eingerichtet, ausgewiesen und beschildert wer-den. Das Bezirksamt Wandsbek hat dieses zugesichert. Die SRH und das Bezirksamt Wandsbek klären die tiefbauliche Umsetzbarkeit und Betreibbarkeit.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt zum o.g. Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek wie folgt Stellung:
Die Nutzung des Waschhauses im Großlohering 25-27 als Toilettenhaus ist nicht möglich, da das Objekt durch die SAGA mit Wirkung zum 01.07.2023 bereits vermietet worden ist.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt im Rahmen ihrer Zuständigkeit wie folgt Stellung:
Mobile Toiletten stellen häufig einen Angriffspunkt für Vandalismus und missbräuchliche Benutzung dar. Insofern kann nicht ausgeschlossen werden, dass mobilen Toiletten innerhalb kurzer Zeit verschmutzen oder möglicherweise beschädigt werden. In der Folge von möglichem Vandalismus besteht zudem die Gefahr einer Umweltbelastung durch den Austritt der darin verwendeten Chemikalien.
Aus diesen Gründen steht die Polizei der Aufstellung mobiler Toiletten über einen längeren Zeitraum eher kritisch gegenüber.
Die Möglichkeit eines festen Wasch- bzw. Toilettenhauses, vorzugsweise mit Reinigungskraft, wäre aus polizeilicher Sicht zu bevorzugen. Zwar besteht auch hier das Risiko der missbräuchlichen Benutzung, jedoch könnte man dieser Gefahr eventuell durch eine zeitlich eingeschränkte Nutzung entgegenwirken. Ferner wäre eine deutlich sichtbare Beschilderung mit dem Hinweis auf öffentliche Toiletten hilfreich, um ein Urinieren in der Grünanlage zu minimieren. Um das derzeit vorhandene Waschhaus im Großlohering 25 - 27 zu erreichen, muss eine nicht unerhebliche Wegstrecke zurückgelegt werden, wobei das erforderliche Überqueren der Straße Großlohering insbesondere für Kinder eine Gefahrensituation darstellt.
Die Aufstellung von metallischen Depotcontainern zur Aufnahme von u.a. heißer Asche oder Grillkohle dürfte zu einer Verbesserung der Hygienesituation sowie auch zur Reduzierung von Brandgefahren im Park beitragen und wird grundsätzlich begrüßt.
Die in dem Beschluss angeführten polizeilichen Maßnahmen wurden bereits anhand einer eigenen Lageauswertung der Polizei zum Teil als notwendig erkannt und eingeleitet.
So hat die örtlich zuständige Beamtin des besonderen Fußstreifendienstes bereits die Präsenz im betreffenden Gebiet erhöht und ihre Maßnahmen intensiviert, um mit den Anwohnenden ins Gespräch zu kommen. Überdies nimmt sie grundsätzlich an der Stadtteilversammlung teil.
Das örtlich zuständige Polizeikommissariat 38 führt offene Präsenzmaßnahmen insbesondere auch in den Abendstunden im Park Großlohe durch und befindet sich in einem verstärkten und zugleich sensibilisierenden Austausch mit den Anwohnenden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n