Veränderung der Vergütungssätze für Dolmetscher*innen im Einsatz beim Bezirks-Seniorenbeirat Wandsbek und weiteren bezirklichen Gremien
Letzte Beratung: 03.05.2021 Ausschuss für Soziales Ö 8.5
Bezug nehmend auf die Drucksache 21-2868 wird aktueller Stand wie folgt zusammengefasst:
Die Sozialbehörde hat auf Anfrage des Fachbereichs Offene Seniorenarbeit lediglich allgemein geantwortet und auf ein Schreiben vom Februar 2021 hingewiesen, in dem für Anwendungsfälle bei Sozialleistungen empfohlen wird, weiterhin einen Dolmetscherstundensatz i.H. von €75,00 zu verwenden.
Jedoch handelt sich bei der Erbringung von Dolmetscherleistungen im Auftrage vom SR (für den Bezirks-Seniorenbeirat Wandsbek, den bezirkliche Inklusionsbeirat, den bezirkliche Integrationsbeirat und weitere anlassbezogene Veranstaltungsaktivitäten) ausdrücklich nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine Serviceleistung des Bezirksamts, zu der man u.a. gesetzlich (siehe Hamb. Seniorenmitwirkungsgesetz) verpflichtet ist, um die Vollfunktionalität der durch SR zu betreuenden Gremien zu gewährleisten.
Sämtliche uns bekannten, im Einsatz für die durch SR zu betreuenden Gremien befindlichen, Dolmetscher*innen stellen ab 2021 ausschließlich den neuen Stundensatz gem. JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) in Höhe von €85,00 in Rechnung. Für die Vor- und Nachbereitungen digitaler Sitzungen wird von ihnen zudem eine Technik-Pauschale i.H. einer halben Stunde (42,50€) erhoben.
Derzeit finden sämtliche Sitzungen der durch SR zu betreuenden Gremien Corona-bedingt bis auf Weiteres ausschließlich digital statt. Dadurch entfallen Anfahrtszeiten und -wege sowie Kilometerpauschalen der Gebärdendolmetscher*innen, die früher auch monetär vergütet wurden, so dass aktuell kein Anstieg des jeweiligen Bruttohonorars der Dolmetscher*innen festzustellen ist.
In Rücksprache mit und mit Zustimmung von der Fachamtsleitung werden für tätige Dolmetscher*innen (Dt. Gebärdensprache, Schriftdolmetschen, Dolmetschen/Übersetzen in Leichte Sprache) nach dem neuen Stundensatz gemäß JVEG i. H. von €85,00 vergütet.
Der Ausschuss für Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.
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