21-7033.1

Urlaub für Daheimgebliebene ermöglichen: Ferienmittel für die Offene Kinder- und Jugendarbeit bereitstellen Beschlussvorlage des Ausschusses für Haushalt und Kultur

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.06.2023
Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher Antrag der Fraktion Die Linke (Drs. 21-7033) im Ausschuss für Haushalt und Kultur am 30.05.2023

-          Mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion geändert beschlossen

 

Für viele Kinder und Jugendliche in Wandsbek bleibt auch dieses Jahr in den Ferien der Traumurlaub eben dies: Ein Traum.

Für die wachsende Zahl der im statistischen Sinne armutsgefährdeten, real jedoch armutsbetroffenen Kinder und Jugendlichen, deren Eltern sich keinen Urlaub leisten können, versuchen die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit auch dieses Jahr wieder ein buntes Ferienprogramm anzubieten.

Das Angebot kann jedoch nur so bunt sein, wie den Einrichtungen Personal und Mittel zur Verfügung stehen, dieses auch umzusetzen.

Der Personallücke, die durch die strukturelle Unterfinanzierung der Kinder- und Jugendarbeit durch den Senat entstanden ist, kann die Bezirksversammlung Wandsbek mit ihren Mitteln leider keine dauerhafte Abhilfe schaffen.

Sie kann aber sehr wohl durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel die Qualität der angebotenen Ferienprogramme durch die Einrichtungen deutlich zu verbessern helfen.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Bezirksversammlung richtet aus bezirklichen Mitteln des konsumtiven Förderfonds einen „Fonds bezirkliche Ferienmittel“ in Höhe von 50.000€ ein. Daraus sollen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Familienförderung, der Jugendsozialarbeit und der SAJF auf Antrag bei der Bereitstellung ihres Ferienprogramms für Daheimgebliebene unterstützt werden.
  2. Die Antragsstellung erfolgt analog zum Verfahren bezirklicher Sondermittel. Die Beschlussfassung erfolgt durch die Bezirksversammlung.
  3. Die Verwaltung wird gebeten, die unter 1. genannten Einrichtungen in Wandsbek über die Möglichkeit zu informieren, die Anträge einzureichen. Hierbei ist seitens der Verwaltung darauf hinzuweisen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg ein erhebliches Interesse an der Förderung der Ferienprogrammpunkte hat.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n