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Unterbringung von Flüchtlingen in angemieteten Räumen und Situation der sogenannten "Sekundärflüchtlinge" im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 21.07.2022

Anfrage gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.09.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.2

Sachverhalt

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen in angemieteten Räumen in den Mundsburg Hochhäusern durch die Sozialbehörde wirft ob der unverständlich hohen Kosten einige Fragen auf.

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen in angemieteten Räumlichkeiten ist eng verknüpft mit der Anzahl der sogenannten „Sekundärflüchtlinge“, die bereits in anderen europäischen Ländern einen Asylantrag gestellt haben, dann aber unerlaubterweise dauerhaft nach Deutschland gereist sind und hier einen weiteren Asylantrag gestellt haben.

 

Grund genug für uns, die Situation von Flüchtlingen und „Sekundärflüchtlingen“ im Bezirk Wandsbek näher zu beleuchten.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Mietet die Sozialbehörde derzeit im Bezirk Wandsbek Räumlichkeiten an, um Flüchtlinge unterzubringen?

 

  1. An welchen Standorten im Bezirk Wandsbek mietet die Sozialbehörde für wie viele Flüchtlinge Räumlichkeiten zu jeweils welchen Kosten an?

 

  1. Sind in den jeweiligen Kosten Leistungen außerhalb des Wohnens inkludiert? Wenn ja, schlüsseln Sie diese bitte auf.

 

  1. Plant die Sozialbehörde in diesem Jahr weitere Räumlichkeiten im Bezirk Wandsbek zur Unterbringung von Flüchtlingen anzumieten? Wenn ja, bitte nach Standort und Anzahl der Flüchtlinge aufschlüsseln.

 

  1. Welche weiteren Standorte plant die Sozialbehörde im Bezirk Wandsbek zur Unterbringung von Flüchtlingen zusätzlich zu den existierenden ohne die Unterbringung in angemieteten Räumlichkeiten? Bitte nach Standort und Anzahl der Flüchtlinge aufschlüsseln.

 

  1. Wie viele sogenannte „Sekundärflüchtlinge“ befinden sich derzeit in allen Unterbringungen im Bezirk Wandsbek? Bitte nach Standort und Anzahl der Flüchtlinge aufschlüsseln.

 

  1. Wie viele sogenannte „Sekundärflüchtlinge“ hat Hamburg in den Jahren 2020, 2021 und bis zum 1. Juli 2022 in die Ursprungsaufnahmeländer zurückgeschickt?

 

  1. Wie definiert die Sozialbehörde einen sogenannten „Sekundärflüchtling“?

 

  1. Welches sind die zehn häufigsten Herkunftsländer und Ursprungsaufnahme-länder der in Wandsbek gemeldeten und residierenden sogenannten „Sekundärflüchtlinge“?

 

 

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