Unter Denkmalschutzstellung der Siedlung "Hamburg Bau '78" in Poppenbüttel - Aufklärung und Informationsweitergabe verbessern Beschlussvorlage des Regionalausschusses Alstertal
- Ursprünglicher interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen
- Der Regionalausschuss Alstertal beschloss den Antrag mehrheitlich, bei Fürstimmen der Fraktionen SPD, Die Grünen und FDP, Gegenstimmen der Fraktionen CDU und AfD sowie Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Die Siedlung „Hamburg Bau ´78“ in Poppenbüttel wurde kürzlich vom Denkmalschutzamt unter
Denkmalschutz gestellt. Dies erfolgte nach längerer Prüfung auf Grundlage des
Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes durch das zuständige Denkmalschutzamt Hamburg.
Ein Beteiligungsverfahren ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die betroffenen Eigentümerinnen
und Eigentümer wurden im September 2022 über den neuen Denkmalschutzstatus ihrer
Immobilie in Form von Schreiben und einer Online-Veranstaltung informiert, nachdem die
Entscheidung gefällt worden war.
Die „Hamburg Bau ’78“ in Poppenbüttel wurde 1978 als Bauausstellung konzipiert, angeboten
wurden 221 Häuser von 85 Ausstellern, darunter unterschiedliche Haustypen wie
Gartenhofbungalows, Einzelhäuser, Stadthäuser und Kettenhäuser. Der Denkmalschutz
erstreckt sich auf die gesamte Siedlung, ihre Wegeführungen, Platzgestaltungen und
bauzeitlichen Wohnbauten sowie die Kunst im öffentlichen Raum
(https://www.abendblatt.de/hamburg/article237542233/siedlung-ploetzlich-denkmalgeschuetzt-eigentuemer-wollen-klagen-hamburg-poppenbuettel.html abgerufen am 09.02.2023).
Neben der schriftlichen Informationsweitergabe wurde auch eine Online-Veranstaltung
durchgeführt und ein persönliches Gesprächsangebot angeboten. Dennoch herrscht bei vielen
Betroffenen eine große Verärgerung und Verunsicherung über die neue Situation. Viele
Detailfragen können noch nicht beantwortet werden oder erscheinen widersprüchlich. Großes
Unverständnis gibt es für den Umstand, dass auch das Interieur der Häuser und Wohnungen
unter Umständen vom Denkmalschutz erfasst und Änderungen einem
Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Warum reicht es nicht aus, das äußere Erscheinungsbild, die prägende Grundrissstruktur, die Außenraumgestaltung sowie die für das Erscheinungsbild prägende Bauelemente und das Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen?
Ist es möglich, noch etwas an dem Denkmalschutzstatus zu ändern?
Als Bezirkspolitik haben wir keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Denkmalschutzamtes.
Dennoch wollen wir uns dafür einsetzen, dass zumindest im Nachhinein die neue Situation
durch das Denkmalschutzamt umfassend aufgeklärt und niedrigschwellige Angebote zur
Informationsweitergabe gemacht werden. Die erfolgte Online-Veranstaltung ist hierfür aus
unserer Sicht nicht ausreichend.
Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss Alstertal als Beschlussempfehlung
für die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, möglichst zeit- und ortsnah in Präsenz eine
öffentliche Informationsveranstaltung zum Denkmalschutz der Siedlung „Hamburg Bau ´78“ in
Poppenbüttel durchzuführen, dort die Konsequenzen des Denkmalschutzes für betroffene
Eigentümerinnen und Eigentümer umfassend vorzustellen und sich für allgemeine Fragen zur
neuen Situation zur Verfügung zu stellen.
keine Anlage/n