22-0650.1

Ungenutzte Buskehre Kielkoppelstraße als Parkplatz nutzbar machen Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.11

Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion

-          Der Regionalausschuss Rahlstedt fasst in seiner Sitzung vom 04.12.2024 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke u.s. Beschluss:

 

Die Buskehre Kielkoppelstraße ist seit Einstellung der XpressBus-Linie X11 zum 6. Mai 2024 ohne Verkehr. Busse wenden seitdem entweder bereits am Berliner Platz oder erst an der Sorenkoppel. Kürzlich wurde dort auch das Toilettenhäuschen abgebaut. Im Quartier Kielkoppelstraße / Geesthachter Weg herrscht hoher Parkdruck. Es wird viel am Fahrbahnrand geparkt, teilweise verbotenerweise auch auf den Grünstreifen. Die Antragsteller haben sich zum Ziel gesetzt, neuen Parkraum zu schaffen, wo dies möglich ist.

 

Es bietet sich daher an, die derzeit ungenutzte Buskehre Kielkoppelstraße dem Quartier unentgeltlich als Parkplatz zur Verfügung zu stellen, solange sie nicht als Buskehre benötigt wird.

 

Mit der HOCHBAHN haben die Antragsteller bereits Kontakt aufgenommen. Sie sieht es als unproblematisch an, die Kehre vorübergehend zum Parken freizugegeben, da zurzeit keine konkreten Planungen bestehen, an der Kehre Kielkoppelstraße Linienbusfahrten enden zu lassen. Sofern sich aber zukünftig wieder eine Nutzung durch den Busverkehr abzeichnen sollte (ob dauerhaft oder z.B. auch nur baustellenbedingt), sollte eine Reaktivierung zeitnah möglich bleiben, so ihre berechtigte Bedingung.

 

Vor diesem Hintergrund möge dieBezirksversammlung folgendes beschließen:

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Das Bezirksamt stellt die derzeit ungenutzte Buskehre Kielkoppelstraße bis auf Weiteres als unentgeltlichen Parkraum zur Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Buskehre zeitnah als solche dauerhaft oder vorübergehend reaktiviert werden kann, wenn der Linienbusverkehr dies erfordert.
  2. Die Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung zeitnah zu fertigen.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.12.2024
Ö 9.11
Anhänge

keine Anlage/n 

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.