20-6952.1

Unfallschwerpunkte im Stadtteil Hummelsbüttel - (k)ein Problem?

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Bei vielen verkehrspolitischen Fragestellungen, die den Stadtteil Hummelsbüttel betreffen, wie zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsregelungen und Ampelschaltungen, sind vor allem die Belange der Verkehrssicherheit ausschlaggebend.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (Polizei) 14.02.2019

1. Wie viele Verkehrsunfälle hat es im Stadtteil Hummelsbüttel in den Jahren 2014 bis 2018 gegeben?

zu 1.)

Es wurden 1786 VU im Sinne der Fragestellung polizeilich erfasst.

2. Bei wie vielen Unfällen waren im vorgenannten Zeitraum

a. Schwerverletzte und

b. Verkehrstote

zu beklagen und wo fanden diese Unfälle statt?

zu 2.)

a) Bei 23 VU wurden Personen schwer verletzt. Der jeweilige Unfallort ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Unfallort

Alte Landstraße

Am Karpfenteich

Gerckensplatz

3

Glashütter Landstraße

182

Hummelsbütteler Weg

32

Hummelsbütteler Weg

70

Hummelsbütteler Weg

Am Karpfenteich

Hummelsbütteler Weg

Hummelsbütteler Hauptstraße

Hummelsbütteler Weg

Poppenbütteler Weg

Hummelsbütteler Weg

Poppenbüttler Stieg

Kirchenredder

14

Poppenbütteler Weg

31

Poppenbütteler Weg

126

Poppenbütteler Weg

Barkhausenweg

Poppenbütteler Weg

Glashütter Landstraße

Poppenbütteler Weg

Hummelsbütteler Weg

3 x Poppenbütteler Weg

Lademannbogen

2 xPoppenbütteler Weg

Rehagen

Poppenbütteler Weg

Rückhaltebecken

Poppenbütteler Weg

Ruscheweyhstraße

Tegelsbarg

50

b) Bei  vier  VU  wurden  Personen  getötet.  Der  jeweilige  Unfallort  ist   der   folgenden Tabelle zu entnehmen.

Unfallort

Alte Landstraße

157

Hummelsbütteler Weg

Brillkamp

Poppenbütteler Weg

Raakmoorgrund

Poppenbütteler Weg

Brillkamp

3. Wie oft war ein „Missachten der Vorfahrt“ in den Jahren 2014 bis 2018 Unfallursache und an welchen Orten ist in diesem Zusammenhang eine Häufung festzustellen?

a. Wie häufig waren Fußgänger und Radfahrer jeweils in den Jahren 2014 bis 2018 beteiligt?

b. An welchen Orten gab es Verkehrsunfälle mit Schulkindern?

c. Wie häufig und an welchen Orten ereigneten sich Unfälle, weil Radfahrer die falsche Straßenseite benutzten?

d. Wie häufig und an welchen Orten waren Rotlichtverstöße die Unfallursache?

e. Wie häufig wurden Drogen oder Alkohol im genannten Zeitraum bei den Unfallverursachern festgestellt?

f. Wie häufig wurde zu schnelles Fahren als maßgebliche Unfallursache ermittelt?

g. Wie viele Unfälle mit anderen Ursachen oder ohne eindeutige Ursachenfeststellung gab es jeweils in den Jahren 2014 bis 2018?

h. Wie oft waren Fahranfänger in der Probezeit Unfallverursacher?

i. Welche lokalen und inhaltlichen Unfallschwerpunkte wurden in den letzten Jahren erkannt?

j. Welche Maßnahmen wurden zur Reduzierung der Unfallschwerpunkte ergriffen?

k. Welche Unfallursachen gab es an den Unfallschwerpunkten?

l. Wie häufig hat es an der Hummelsbüttler Hauptraße Unfälle gegeben und hier insbesondere an der Kreuzung Hummelsbüttler Hauptstraße/ Hummelsbüttler Weg und der Kreuzung Hummelsbüttler Hauptstraße/Ring 3?

m. Wie häufig hat es an der Straße Hummelsbüttler Weg Unfälle gegeben und hier insbesondere am Einmündungsbereich Brillkamp und an der Kreuzung Hummelsbüttler Weg/ Poppenbüttler Stieg?

n. Sind für 2019ff. neue Unfallschwerpunkte erkennbar oder gibt es neue Entwicklungen durch die neue Wohnbebauung am Rehagen?

zu 3.)

Die erfragte Ursache „Missachten der Vorfahrt“ gliedert sich in

  • Nichtbeachten der Regel 'rechts vor links'
  • Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen
  • Missachten des Vorrangs des durchgehenden Verkehrs auf Bundesautobahnen (BAB) oder Kraftfahrstraßen
  • Vorfahrtmissachtung durch Fahrzeuge aus Feld- und Waldwegen und wurde bei 89 VU als Unfallursache signiert.

Sie trat in der Unfallhäufungsstelle (UHS)

  • Rehagen / Poppenbüttler Weg

mehr als einmal auf. Zur Definition von UHS siehe Bürgerschaftsdrucksache 20/5300.

a) Die Anzahl der Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern im Sinne der Fragestellung ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Hier ist darauf aufmerksam zu machen, dass dies nicht identisch ist mit der Anzahl der VU, da bei einem VU zwei Verkehrsteilnehmer gleicher Beteiligungsart involviert sein können (z.B. bei der Kollision zweier Radfahrer).

Verkehrsteilnehmer

2014

2015

2016

2017

2018

Fahrrad/ Pedelec

17

15

19

20

25

Fußgänger

6

10

10

10

7

b) Seitens der Polizei wird das Merkmal „Schulkind“ nicht gesondert erfasst. VU auf dem Schulweg werden gesondert signiert, diese Signierung ist jedoch nicht qualitätsgesichert. Es wurden sieben VU auf dem Schulweg erfasst. Darüber hinaus ist anzumerken, dass bei sechs VU Kinder im Alter von 0 – 5 Jahren, bei acht VU Kinder im Alter von 6-10 Jah- ren und bei 15 VU Kinder im Alter von 11 – 14 Jahren Beteiligte oder Mitfahrer waren. Die Unfallorte sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Unfallort

Alte Landstraße

98

Alte Landstraße

192

Christian-Koch-Weg

14

Eitnerweg

Hummelsbütteler Weg

Gerckensplatz

3

Glashütter Landstraße

182

Grützmühlenweg

21

Hummelsbütteler Weg

70

Hummelsbütteler Weg

Poppenbütteler Weg

Hummelsbütteler Weg

Poppenbüttler Stieg

Hummelsbüttler Hauptstraße

13

Immenredder

Grützmühlenweg

Josthöhe

18

Lademannbogen

53

Lademannbogen

59

Poppenbütteler Weg

92

Poppenbütteler Weg

Bei der Ziegelei

Poppenbütteler Weg

Hummelsbüttler Hauptstraße

4 x Poppenbütteler Weg

Lademannbogen

Reembroden

13

Rehagen

20

Sandkuhlenkoppel

Kiwittredder

Tegelsbarg

12

Tegelsbarg

Heidkamp

Tegelsbarg

Leuteritzweg

Tegelsbarg

Müssenredder

c) In 24 Fällen wurde einem beteiligten Radfahrer eine Unfallursache der Gruppe „fehler- hafte Straßenbenutzung“ zugewiesen. Diese Ursachengruppe umfasst alle Fälle, in denen

  • Falschfahrt auf Straßen mit nach Fahrtrichtung getrennten Fahrbahnen
  • Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in anderen Fällen
  • Verbotswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile (z.B. Gehweg, Radweg)
  • Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot vorliegt.

Die Unfallorte sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Unfallort

Alte Landstraße

Am Karpfenteich

Alte Landstraße

98

Christian-Koch-Weg

14

Eitnerweg

Hummelsbütteler Weg

Häherweg

Tegelsbarg

Hummelsbütteler Weg

70

Hummelsbütteler Weg

Am Karpfenteich

Hummelsbütteler Weg

Poppenbüttler Stieg

Lademannbogen

59

Norbert-Schmid-Platz

Ruscheweyhstraße

Poppenbütteler Weg

94

6 x Poppenbütteler Weg

Rehagen

Poppenbütteler Weg

92

Poppenbütteler Weg

Lademannbogen

Raakmoorgrund

Poppenbütteler Weg

Stiegstück

Hummelsbüttler Hauptstraße

d) Bei 15 VU wurde einem Beteiligten die Ursache „Missachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen" zugewiesen. Die Unfallorte sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Unfallort

Alte Landstraße

Am Karpfenteich

Hummelsbüttler Hauptstraße

Hummelsbütteler Weg

Poppenbütteler Weg

90

Poppenbütteler Weg

31

2 x Poppenbütteler Weg

Am Hehsel

3 x Poppenbütteler Weg

Barkhausenweg

Poppenbütteler Weg

Glashütter Landstraße

Poppenbütteler Weg

Hummelsbüttler Hauptstraße

3 x Poppenbütteler Weg

Lademannbogen

Poppenbütteler Weg

Ruscheweyhstraße

e) Drogen- und/ oder Alkoholeinfluss können nicht als alleinige Unfallursache signiert werden, es steht immer als zusätzliches Merkmal neben einer anderen Hauptunfallursache. Bei 16 VU war Drogen- und/ oder Alkoholeinfluss bei einem Beteiligten fest zustellen.

f) Für den Hauptunfallverursacher wurde in 98 Fällen eine der Ursachen der Ursachen- gruppe „Geschwindigkeit“ als Hauptunfallursache signiert. Dazu gehört „Unangepasste Geschwindigkeit mit Überschreiten der zul. Höchstgeschwindigkeit" sowie "Nicht angepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen".

g) Die Anzahl der VU im Sinne der Fragestellung (ohne Missachten der Vorfahrt, Missachten der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen und ohne Ursachengruppe Geschwindigkeit) ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

2014

309

2015

329

2016

326

2017

325

2018

304

h) In EUSKa wird das Merkmal „Fahranfänger in der Probezeit“ nicht erfasst. Eine Auswertung danach ist nicht möglich.

i), j),k)

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und zum besseren Verständnis werden die Antworten zu den Fragen i), j) und k) zusammengefasst.

Die polizeiliche Verkehrsunfallauswertung kennt keine „lokalen und inhaltlichen Unfallschwerpunkte“; die Auswertung von VU und sich daran anschließende Maßnahmen orientieren sich an erkannten UHS. Standard ist die Verwendung voller Kalenderjahre für die Feststellung von UHS. Dafür werden jeweils die vergangenen drei Kalenderjahre rückwirkend betrachtet. Aktuell liegen Daten für die Jahre 2015 – 2017 vor. Im Übrigen siehe Bürgerschaftsdrucksache 20/5300.

Vier der fünf UHS in Hummelsbüttel liegen am Ring 3. Bei der Beurteilung ist zu berück- sichtigen, dass es sich um eine vielbefahrene Hauptverkehrsstraße handelt.

Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an Werktagen betrug 2014 (letzter hier vor- liegender Wert) an der Messstelle Poppenbütteler Weg / Gehlengraben 34000 Kfz pro 24 h bei 5 % Schwerverkehranteil und Poppenbütteler Weg / Saseler Damm 62000 Kfz pro 24 h bei 6 % Schwerverkehranteil.

Poppenbütteler Weg 90 – 100 (Ring 3)

Charakteristik: Ein-/Ausfahrten Tankstelle, Waschanlage, Fast-Food-Restaurant.

Hier gab es eine Unfallhäufung mit Beteiligung von Radfahrern. Diese wurden von Kraft- fahrzeugführern, welche die Grundstücke verließen, übersehen. Teilweise befuhren die Radfahrer den benutzungspflichtigen Radweg in die falsche Richtung.

Die Sichtbeziehungen zwischen Kfz- Führern und Radfahrern sind gut.

Das örtlich zuständige Polizeikommissariat (PK) überwacht im Rahmen von Präsenzstreifen das Verhalten von Kfz- Führern und Radfahrern an dieser Örtlichkeit.

Poppenbütteler Weg/ Am Hehsel (Ring 3)

Charakteristik: Einmündung mit mehrspuriger Hauptverkehrsstraße.

Hier ereigneten sich Unfälle mit vielfältigen Ursachen (z.B. ungenügender Sicherheits- abstand, falsches Verhalten gegenüber Fußgängern beim Abbiegen, Fehler beim Ab- biegen nach links, u.a.) und Verkehrsbeteiligungen. Die Unfallhäufungsstelle definiert sich aufgrund von mehreren verletzten Beteiligten im Auswertezeitraum.

Das örtlich zuständige PK überwacht im Rahmen von Präsenzstreifen das Verhalten von Verkehrsteilnehmern an dieser Örtlichkeit.

Poppenbütteler Weg /Rehagen (Ring 3)

Charakteristik: Einmündung mit mehrspuriger Hauptverkehrsstraße.

Hier gab es eine Unfallhäufung mit Beteiligung von Radfahrern. Diese wurden von Kraft- fahrzeugführern, die aus der Straße Rehagen in den Poppenbütteler Weg nach rechts einfahren wollten, übersehen. Teilweise befuhren die Radfahrer den benutzungs- pflichtigen Radweg in die falsche Richtung.

Die Einmündung wurde 2008 nach Entscheidung der Unfallkommission umgebaut, um die Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern und Kfz- Führern zu verbessern. Radfahrer werden seitdem vor der Querung Rehagen vom Radweg auf die Fahrbahn geführt (sog. Berliner Lösung). Trotzdem kam es zu weiteren Verkehrsunfällen mit Radfahrer-beteiligung. Im Jahr 2017 veranlasste das örtlich zuständige PK die Erneuerung des VZ 206 (Halt-Vorfahrt gewähren) und der Haltelinie im Rehagen. Ende 2018 regte das örtlich zuständige PK eine Rotmarkierung der Radfahrerfurt beim Straßenbaulastträger (Bezirks- amt Wandsbek) an.

Das örtlich zuständige PK überwacht im Rahmen von Präsenzstreifen das Verhalten von Kfz- Führern und Radfahrern an dieser Örtlichkeit.

Poppenbütteler Weg / Hummelsbütteler Hauptstraße (Ring 3)

Charakteristik: Kreuzung zweier Hauptverkehrsstraßen.

Häufigste Unfallursache sind Fehler beim Abbiegen nach Links (zumeist Linksabbieger aus dem Poppenbüttler Weg, die entgegenkommenden Verkehr übersehen) sowie fehlerhafter Fahrstreifenwechsel oder Reißverschlusssystem-Missachtung. Die Unfallhäufungsstelle definiert sich aufgrund von mehreren verletzten Beteiligten im Auswertezeit- raum.

Das örtlich zuständige PK überwacht im Rahmen von Präsenzstreifen das Verhalten von Verkehrsteilnehmern an dieser Örtlichkeit.

Glashütter Landstraße o. Nr.

Charakteristik der Unfallstelle: freie Strecke außerorts Hier gab es eine Unfallhäufung mit Wildunfällen.

Bisher wurden folgende Maßnahmen getroffen:

  • 2014 - Beschilderung modifiziert
  • 2015 - Zusatzbeschilderung Verkehrswacht angeregt
  • Mai 2016 - VZ 142 (Achtung Wildwechsel) beidseitig in der Größe 3 aufgestellt
  • 16. Kalenderwoche 2017 - Aufstellung von Wildwarnplakaten der Deutschen Verkehrswacht

l) An der Hummelsbüttler Hauptstraße wurden 131 VU erfasst. Am Knoten Hummelsbüttler Hauptstraße / Hummelsbütteler Weg wurden 12 VU dokumentiert. Im Knoten Hummelsbüttler Hauptstraße / Poppenbütteler Weg / Glashütter Landstraße sind 37 VU im fraglichen Zeitraum erfasst.

m) Im Hummelsbütteler Weg wurden 87 VU erfasst. Am Knoten Hummelsbütteler Weg / Brillkamp wurden vier VU dokumentiert. Im Knoten Hummelsbütteler Weg / Poppenbütteler Stieg sind fünf VU im fraglichen Zeitraum erfasst.

n) Daten für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor. Die entsprechenden umfangreichen Erhebungen sowie die nachfolgende Datenverarbeitung werden voraussichtlich im Mai 2020 erfolgen.

In Zusammenhang mit der „neuen Wohnbebauung am Rehagen“ (Unterkunft für perspektivisches Wohnen am Butterbauernstieg) sind dem örtlich zuständigen PK keine Verkehrsunfälle bekannt geworden.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.