Unfälle mit Fußgängern am Alten Zollweg vermeiden Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 25.03.2026 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.5
Den Medien war zu entnehmen, dass am 11. September 2025 ein vierjähriges Kind beim Überqueren des Alten Zollwegs in Höhe der Bushaltestelle Am Kroog von einem Kfz erfasst und lebensgefährlich verletzt worden ist.
Der Alte Zollweg ist eine vielbefahrene Straße. Zugleich kreuzen mehrere von Fußgängern viel genutzte Wegeverbindungen den Alten Zollweg.
Dies gilt insbesondere für die Einmündungen der Straßen „Am Kroog“ und die „Bublitzer Straße“.
Viele Fußgängerinnen und Fußgänger aus der Oldenfelder Siedlung und den großen Mehrfamilienhäusern in der Treptower Straße queren hier den Alten Zollweg in Richtung Rahlstedt und umgekehrt.
Hinzu kommen an der Einmündung Bublitzer Straße viele Eltern die hier den Alten Zollweg queren, um ihre Kinder in die Kita im Massower Weg zu bringen.
Zudem bestehen durch die Bushaltestellen Am Kroog und Stoppelfeld zusätzliche Querungsbedarfe.
Nicht nur Kindern sondern auch mobilitätseingeschränkten Personen fällt es schwer ausreichende Lücken im Kfz-Verkehr zu finden, um den Alten Zollweg gefahrlos queren zu können. Gerade in den Hauptverkehrszeiten ist es Fußgängern oftmals kaum möglich den Alten Zollweg sicher zu queren.
Um das Queren des Alten Zollweges für Fußgängerinnen und Fußgänger sicherer zu gestalten und schwere Unfälle künftig zu vermeiden, sollten Fußgängerüberwege eingerichtet werden.
Beschluss:
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