Umsteigezeiten zwischen Bahn- und Busverbindungen am Bahnhof Rahlstedt prüfen und ggf. anpassen Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.06.2022 (Drs. 21-5463.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1. Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten zu prüfen, ob die Umsteigezeiten zwischen den Bahn- und Busverbindungen am Bahnhof Rahlstedt für mobilitätseingeschränkte Personen ausreichend bemessen sind.
2. Sollte die Prüfung ergeben, dass Umsteigezeiten zwischen Bahn- und Busverbindungen am Bahnhof Rahlstedt für mobilitätseingeschränkte Personen nicht ausreichend bemessen sind, so mögen diese Umsteigezeiten bitte zum nächsten Fahrplanwechsel angepasst werden.
3. Es wird gebeten, den Regionalausschuss Rahlstedt über die Prüfung zeitnah zu informieren.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zum Beschluss:
Der Bahnhof (Bf.) Rahlstedt stellt mit seinen beiden Busanlagen einen wichtigen Knotenpunkt im Netz der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) dar. Dennoch hat er für die meisten hier verkehrenden Buslinien als Umsteigepunkt zur Bahn nur nachgeordnete Bedeutung. Demnach richtet sich die Anschlussbildung dieser Linien vorrangig an stärker nachgefragten Umstiegen im Linienverlauf aus, so dass nur sehr begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten für die Ankunfts- und Abfahrtszeiten am Bf. Rahlstedt bestehen.
Für die wenigen vorrangig auf Umstiege am Bf. Rahlstedt ausgerichteten Linien sind die Umsteigezeiten in den meisten Fällen auch für langsamere und mobilitätseingeschränkte Fahrgäste planmäßig ausreichend dimensioniert. Ausnahmen gehen insbesondere auf Taktabweichungen der Züge zurück, die sich in den Busfahrplänen nicht entsprechend abbilden lassen. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Anschlüsse vorrangig in/aus Richtung Hamburg Hauptbahnhof ausgerichtet sind und die Fahrtrichtung Ahrensburg – Bad Oldesloe entsprechend nur nachrangig berücksichtigt werden kann.
In der Praxis treffen jedoch eine Vielfalt individuell unterschiedlicher Geschwindigkeiten auf Fußwegen, schwankende Nachfrage und wechselnde Verkehrsverhältnisse mit Auswirkungen auf die Pünktlichkeit der Busse und Züge und nicht zuletzt wechselnde Intensitäten bei der Nutzung von Aufzügen mit individuell schwer kalkulierbaren Wartezeiten aufeinander. Daher können auch ausreichend dimensionierte Übergangszeiten (mobilitätseingeschränkte) Fahrgäste immer wieder vor Herausforderungen stellen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n